Anwalt für Verkehrsrecht in Lichtenau
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lichtenau.
Hans-Peter Herold
Humboldtstraße 9, 09669 Frankenberg/Sa.in 3.5 km Entfernung

Friedrich Schalles
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 37, 09669 Frankenberg/Sa.in 3.5 km Entfernung

Karl-Heinz Strobel
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Rathausstraße 6, 09669 Frankenberg/Sa.
in 3.5 km Entfernung

Annegret Wehner
Fachanwalt für FamilienrechtHumboldtstraße 17, 09669 Frankenberg/Sa.
in 3.5 km Entfernung

Gerd Höppner
Bergstraße 8, 09577 Niederwiesain 5.0 km Entfernung

Thomas Funke
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Hilbersdorfer Straße 1, 09131 Chemnitz
in 5.4 km Entfernung

Gregor Eibeck
Am Markt 16, 09648 Mittweidain 7.2 km Entfernung

Reinhold Ernst Franta
Bahnhofstraße 16 a, 09648 Mittweidain 7.2 km Entfernung

Elke Köhler
Albert-Schweitzer-Straße 22, 09648 Mittweidain 7.2 km Entfernung

Bernd Näkel
Fachanwalt für Verkehrsrecht|3456Steinweg 6, 09648 Mittweida
in 7.2 km Entfernung

André Schuster
Am Bürgerkarree 4, 09648 Mittweidain 7.2 km Entfernung

Marco Wich
Rochlitzer Straße 48, 09648 Mittweidain 7.2 km Entfernung

Egbert Diersche
Ludwigsburgstraße 2 a, 09114 Chemnitzin 7.4 km Entfernung

Carsten Häußler
Paracelsusstraße 10, 09114 Chemnitzin 7.4 km Entfernung

Susanne Teichmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wittgensdorfer Straße 55, 09114 Chemnitz
in 7.4 km Entfernung

Eckhart Weiße
Kammweg 9, 09114 Chemnitzin 7.4 km Entfernung

Claus Peter Appel
Tschaikowskistraße 47, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Mark-Andreas Elsner
Tschaikowskistraße 47, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Christian Hacker
Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Gerald Hößl
Hainstraße 112, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Marc Klaus
Sonnenstraße 7, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Andreas M. Kohn
Fachanwalt für Strafrecht|3456Fürstenstraße 28, 09130 Chemnitz
in 8.0 km Entfernung

Claudia Kühne
Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Heike Neumann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hainstraße 110, 09130 Chemnitz
in 8.0 km Entfernung

Thomas Raitzsch
Theodor-Körner-Platz 12, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Petra Schachoff
Hainstraße 110, 09130 Chemnitzin 8.0 km Entfernung

Katrin Hahn
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Leipzigerstraße 58, 09113 Chemnitz
in 8.8 km Entfernung

Stefan Kahnt
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Leipziger Straße 62, 09113 Chemnitz
in 8.8 km Entfernung

Claudia Kiele
Nordstraße 43, 09113 Chemnitzin 8.8 km Entfernung

Detlef Krause
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Eckstraße 7, 09113 Chemnitz
in 8.8 km Entfernung

Thomas Langner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Blankenauer Straße 13, 09113 Chemnitz
in 8.8 km Entfernung

Markus Moritz Merbecks
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Leipzigerstraße 58, 09113 Chemnitz
in 8.8 km Entfernung

Ellen Prager
Leipziger Straße 137 a, 09113 Chemnitzin 8.8 km Entfernung

Gabriele Schreinert
Fachanwalt für FamilienrechtSchönherrstraße 8, 09113 Chemnitz
in 8.8 km Entfernung

Uwe Schubert
Ludwigstraße 45, 09113 Chemnitzin 8.8 km Entfernung

Matthias Schumann
Abteiweg 26, 09113 Chemnitzin 8.8 km Entfernung

Michael Stroh
Beyerstraße 28, 09113 Chemnitzin 8.8 km Entfernung

Michael Garling
Waisenstraße 13, 09111 Chemnitzin 9.1 km Entfernung

Cornelia Hahn
Markt 5, 09111 Chemnitzin 9.1 km Entfernung

Eckhart Hähnle
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Elisenstraße 28, 09111 Chemnitz
in 9.1 km Entfernung
Die Komplexität des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Auffahrunfall mit großem Schaden Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.
Fehlverhalten während der Probezeit
Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verstöße im Straßenverkehr werden somit mit Bußgeld und Punkten geahndet.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.
Alkohol am Steuer im Ausland
Mann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol ab Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.
Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.
MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit
Radargerät auf einem Stativ Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.
Der Teilbereich Verkehrsstrafrecht
zerborstene Frontscheibe eines Autos Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Kommt die Versicherung unverhältnismäßig lange zu keinem Ergebnis, so kann man auch, am besten mit der Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht, gerichtlich seinen Anspruch durchsetzen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts
Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.