Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Malschwitz finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Malschwitz.
Katja Baumann
Mättigstraße 35, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Maik Doms
Mättigstraße 37, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Barbara Fetten
Bahnhofstraße 17, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Andreas Horn
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Stephan Michael Höhne
Wallstraße 15, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Maren-Isabella Jacob
Lessingstraße 5, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Ronny Kolbe
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Alexander Krautz
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Heike Krell
Martin-Hoop-Straße 22, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Frank Mehlhose
Löbauer Straße 5, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Reinfried Menschner
Dr.-Rohr-Straße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Juliane Metzner-Doring
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Nico Michalowski
Hauptmarkt 9, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Matthias Natusch
Fachanwalt für SozialrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Dorothea Neff
Fachanwalt für FamilienrechtMättigstraße 35, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Nicole Oriwol
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Romeo Pusch
Tuchmacher Straße 21, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Stephanie Queißer
Fachanwalt für FamilienrechtKurt-Pchalek-Straße 27, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Norman Retzlaff
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Steffen Schneider
Mättigstraße 27, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Silvio Schütze
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Roman Sommer
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Andreas Suchy
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mättigstraße 39, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Boris Vitzky
Fachanwalt für SozialrechtWallstraße 14, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Reinhard Voigt
Tuchmacherstraße 13, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Herbert Winter
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Axel Kallauch
Oberlausitzer Straße 14, 02733 Cunewaldein 15.5 km Entfernung

Bernd Trillenberg
Rosenweg 3, 02681 Wilthenin 17.5 km Entfernung

Horst Münch
Am Fuchsberg 5, 02736 Oppachin 18.2 km Entfernung

Claudia Britze
Straße der Glasmacher 1, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Frank Faber
Görlitzer Straße 10, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Verona Kaiser
Bahnhofstraße 8, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Stefan Rösler
Schulze-Delitzsch-Straße 18, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Dietmar Gottlöber
Skaskaer Weg 27, 01920 Oßlingin 19.3 km Entfernung

David Robel
Friedensstraße 5, 01920 Crostwitzin 19.3 km Entfernung

Marika Behrend
Äußere Zitauer Straße 47 b, 02708 Löbauin 21.8 km Entfernung

Helmut Berger
Äußere Zitauer Straße 47 b, 02708 Löbauin 21.8 km Entfernung

Peter Donath
Neumarkt 1, 02708 Löbauin 21.8 km Entfernung

Roland Kesselring
Bahnhofstraße 10, 02708 Dürrhennersdorfin 21.8 km Entfernung
Die Komplexität des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Alkohol am Steuer im Ausland
Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Hupender Autofahrer im Stau Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
zerborstene Frontscheibe eines Autos Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Mann mit Kniestütze und Gehhilfe Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Nach einem Verkehrsunfall, wird meist ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt um die Frage zu klären, wer den Unfall verursacht hat und wer welche Kosten in welcher Höhe zu erstatten sind.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht wird geregelt, wann man eine amtliche Fahrerlaubnis braucht, wie und wer sie erwerben kann und auch wann sie einem entzogen wird. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.