Rechtsanwälte und Kanzleien für Verkehrsrecht in Münchberg finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Münchberg.
Jutta Brannaschk
Luitpoldstraße 18, 95233 Helmbrechtsin 7.1 km Entfernung
Oliver Krückel
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Siedlungsstraße 3, 95176 Konradsreuth
in 10.1 km Entfernung
Heiko Huß
Eppenreuther Straße 55, 95032 Hofin 13.0 km Entfernung
Ralf Buttler
Am Herrnberg 37, 95509 Marktschorgastin 14.3 km Entfernung
Michael S. Braun
Dr.-Enders-Straße 55, 95030 Hofin 15.1 km Entfernung
Regine Deterding
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Quetschenweg 104, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Jörg Meringer
Fachanwalt für StrafrechtDr.-Enders-Straße 5, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Daniela Müller
Fachanwalt für FamilienrechtOssecker Straße 174, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Lars Neumann
August-Mohl-Straße 60, 95030 Hofin 15.1 km Entfernung
Bernd Ostheimer
August-Mohl-Straße 13, 95030 Hofin 15.1 km Entfernung
Frank Schachtsiek
Wölbattendorfer Weg 55, 95030 Hofin 15.1 km Entfernung
Tim Schneider
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Wölbattendorfer Weg 55, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Jörg E. Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wölbattendorfer Weg 55, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Matthias Schubert
Fachanwalt für SteuerrechtDr.-Enders-Straße 55, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Ulrike Stehlin-Friedrich
Fachanwalt für FamilienrechtBlücherstraße 39, 95030 Hof
in 15.1 km Entfernung
Günter Findeiß
Bahnhofstraße 3, 95119 Nailain 16.7 km Entfernung
Susanne Assmann
Fachanwalt für FamilienrechtPoststraße 21, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Walter Bagnoli
Fachanwalt für StrafrechtEnoch-Widman-Straße 3-5, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Gerald Bittner
Fachanwalt für InsolvenzrechtKreuzsteinstraße 41, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Werner Buchta
Enoch-Widman-Straße 3-5, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Markus Debevc
Kreuzsteinstraße 41, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Dieter Döhla
Poststraße 4, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Elke Habiger
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Fischergasse 3, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Mandy Heduschke
Gabelsbergerstraße 20, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Dieter Heinicke
Altstadt 2-4, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Erwin Hubert
Bismarckstraße 12, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Karl Häring
Poststraße 21, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Stefan Klüber
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Enoch-Widman-Straße 3-5, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Antje Kout
Fachanwalt für FamilienrechtEnoch-Widman-Straße 3-5, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Marianne Röthig
Fachanwalt für Steuerrecht|204Fabrikzeile 21, 95028 Hof
in 18.2 km Entfernung
Bernd Schneiderbanger
Kreuzsteinstraße 41, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Peter Senf
Königstraße 33, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Hergen Varel
Enoch-Widman-Straße 3-5, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Barbara C. Weber
Lorenzstraße 7, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Petra Weinert
Marienstraße 53, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Andreas Wiczlinski
Altstadt 2-4, 95028 Hofin 18.2 km Entfernung
Annette Herbst
Schildstraße 16, 95111 Rehauin 18.6 km Entfernung
Iris Molthan
Regnitzlosauer Straße 27, 95111 Rehauin 18.6 km Entfernung
Klaus Richter
Goethestraße 2, 95111 Rehauin 18.6 km Entfernung
Michael Baumann
Maintalstraße 105, 95460 Bad Berneck i. Fichtelgebirgein 18.8 km Entfernung
Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Auffahrunfall mit großem Schaden Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.
Führerschein auf Probe und Alkohol
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Nach Fristablauf werden Eintragungen gem. § 29 StVG wieder getilgt. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland
Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.
Unfallfoto mit dem Handy Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Radargerät von vorne Die Rückgabe des Führerscheines ist meist an die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) gebunden. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Verkehrsstrafrecht
junge Frau wird von einem Polizisten belehrt Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrszivilrecht
Mann mit Kniestütze und Gehhilfe Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht, dem Verkehrsvertragsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Um Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren nimmt man am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch.
Das Verkehrsverwaltungsrecht
Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

