Anwälte und Kanzleien für Verkehrsrecht in Neustadt an der Donau finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Neustadt an der Donau.Heinz Krieger
Straubinger Straße 1, 93326 Abensbergin 6.4 km Entfernung
Elfriede Treppesch
Fachanwalt für FamilienrechtOsterriedergasse 8, 93326 Abensberg
in 6.4 km Entfernung
Judith Wintersberger
Adlerstraße 67, 93326 Abensbergin 6.4 km Entfernung
Franz Saller
Anzenbichelstraße 5, 93354 Siegenburgin 6.7 km Entfernung
Sandra Maria Esztolyka
Karl-Weichenrieder-Straße 2, 84094 Elsendorfin 10.9 km Entfernung
Magdalena Weingartner
Fachanwalt für FamilienrechtUlrich-Steinberger-Platz 3, 85088 Vohburg a.d.Donau
in 11.4 km Entfernung
Alois Altmann
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Donaustraße 14, 93309 Kelheim
in 15.5 km Entfernung
Karl Jauernig
Hienheimer Straße 2, 93309 Kelheimin 15.5 km Entfernung
Christopher Nicolò
Fachanwalt für IT-RechtPechlerbergstraße 25, 93309 Kelheim
in 15.5 km Entfernung
Michael Wiener
Pfarrhofgasse 2, 93309 Kelheimin 15.5 km Entfernung
Rudolf Berngehrer
Kleine Rosenstraße 1, 85290 Geisenfeldin 17.6 km Entfernung
Thomas Fichtelmann
Kleine Rosenstraße 1, 85290 Geisenfeldin 17.6 km Entfernung
Gabriele Winter-Blümel
Kleine Rosenstraße 1, 85290 Geisenfeldin 17.6 km Entfernung
Alfons Bauer
Mühlweg 3a, 85098 Großmehringin 17.8 km Entfernung
Brigitte Freyberg-Kreitmeier
Fachanwalt für FamilienrechtPoststraße 8, 84048 Mainburg
in 17.8 km Entfernung
Alfred Holzmair
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Poststraße 8, 84048 Mainburg
in 17.8 km Entfernung
Andreas Kreitmeier
Fachanwalt für Erbrecht|204Poststraße 8, 84048 Mainburg
in 17.8 km Entfernung
Andreas Kreitmeier
Fachanwalt für SteuerrechtPoststraße 8, 84048 Mainburg
in 17.8 km Entfernung
Robert Pesl
Mühlstraße 11, 93339 Riedenburgin 18.7 km Entfernung
Alfred Segerer
Mühlstraße 11, 93339 Riedenburgin 18.7 km Entfernung
Andreas Schieferbein
Frühlingstraße 31, 85092 Köschingin 19.6 km Entfernung
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
Verunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Fehlverhalten während der Probezeit
Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Ab 0,5 Promille erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen und zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.
Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Ab jetzt wird die Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Drängler hupt auf der Autobahn Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Das Verkehrsstrafrecht
zersplitterte Frontscheibe eines Autos Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts
Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.