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Rechtsanwalt Peter Schmidt Lübeck
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Führerschein auf Probe und Alkohol

Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet werden, deshalb wird Alkohol am Steuer, gerade in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen angesehen. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen

Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.

Promillegrenzen im EU-Ausland

Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit AlkoholEin KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Interessant ist, dass ein Fahrverbot wegen Alkoholkonsum eventuell umgangen werden kann, wenn der Verkehrssünder sein Auto aus beruflichen Gründen benötigt. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.

Die MPU

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsstrafrecht

Finger deutet auf großen Schaden an einer StoßstangeFinger deutet auf großen Schaden an einer Stoßstange Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme einer UnterschenkelfrakturRöntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Anwälte für Verkehrsrecht übernehmen die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern um Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.

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