Anwalt für Verkehrsrecht in Scheeßel auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Scheeßel.
Sebastian Albers
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Claus Buhrfeind
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Inga Dehn
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Lutz Hammermeister
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Bahnhofstraße 5 a, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Oliver Hartjen
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Michael Helwig
Bahnhofstraße 5a, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Philipp Hering
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Hans Hoins
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Ulrich Kiesel
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Heiko König
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Johannes Künzle
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtZwischen den Wassern 10, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Lars Meyer
Am Neuen Markt 8-10, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Katja Mingau
Harburger Straße 59, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Heiko Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bahnhofstraße 5 a, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Bernd Radloff
Schweriner Straße 10, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Frauke Ulrich-Vorwerk
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)in 9.7 km Entfernung

Ulrich Winkelvos
Fachanwalt für ArbeitsrechtMühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung

Angela Beek
Beethovenweg 10, 27404 Zevenin 12.0 km Entfernung

Peter Grün
Lange Straße 32, 27404 Zevenin 12.0 km Entfernung

Volkhard Kownetka
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Bäckerstraße 24, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung

Oliver Naujoks
Labesstraße 19, 27404 Zevenin 12.0 km Entfernung

Markus Schrader
Schwarzer Weg 38d, 27389 Lauenbrückin 12.2 km Entfernung

Enrico Engelskirchen
Hinterstraße 4a, 27419 Groß Meckelsenin 13.4 km Entfernung

Ulrike Kersting
Am Waldbad 3, 27419 Sittensenin 13.4 km Entfernung

Tanja König-Bendt
Bahnhofstraße 25, 27419 Sittensenin 13.4 km Entfernung

Relef Tantzen
Fachanwalt für Insolvenzrecht|3456Am Waldbad 3, 27419 Sittensen
in 13.4 km Entfernung

Ocka Niemann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Weizenkamp 1, 27367 Sottrum
in 16.9 km Entfernung

Patricia Biese
Am Mooskissen 28, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Bert Ulrich Bossin
Zehlendorfer Damm 104 a, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Carsten Brüggemann
Sputendorfer Weg 7, 14532 Stahnsdorfin 17.1 km Entfernung

Andreas Büchner
Machnower Busch 15, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Désirée Goertz
Fachanwalt für Erbrecht|6538Feldfichten 1, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung

Renate Ketteler
Heidereiterweg 11, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Norbert Klingel
Seeberg 40, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Dieter Kohlemann
Lepckestraße 17, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Monika Kröger
Kirchstraße 1, 14532 Stahnsdorfin 17.1 km Entfernung

Peter Kröger
Kirchstraße 1, 14532 Stahnsdorfin 17.1 km Entfernung

Claudia Köhler
Märkische Heide 97/101, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Katja Schmidt
Teerofendamm 107, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung

Menander Soldan
Förster-Funke-Allee 104, 14532 Kleinmachnowin 17.1 km Entfernung
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Ordnungswidrigkeitenrecht
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Sie wird nicht nur mit drei Punkten sondern auch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.
Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.
Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.
Unfallfoto mit dem Handy Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ab jetzt wird die Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Drängler hupt auf der Autobahn Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht
zerborstene Frontscheibe eines Autos Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.
Das Verkehrszivilrecht
Gebrochener Knöchel mit Knöchelstütze Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht, dem Verkehrsvertragsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Der Unfallverursacher hat sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall erfährt. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Ist nicht klar wer den Unfall verursacht hat, so kann die Dauer der Schadensabwicklung länger dauern. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.
Verkehrsverwaltungsrecht
Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.