Anwalt für Verkehrsrecht in Ulm auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Ulm.Jürgen Bansemir
Rosengasse 17, 89073 UlmCecile Behrendt
Neuer Graben 5, 89073 UlmFrank Berger
Syrlinstraße 35, 89073 UlmWalter Bernhauer
Rosengasse 15, 89073 UlmMonika Biesinger
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hafenbad 35, 89073 Ulm
Maximilian Bodenmüller
Münchner Straße 15, 89073 UlmEduard Buckmayer
König-Wilhelm-Straße 15/2, 89073 UlmBirgit Dreimann
Münsterplatz 13, 89073 UlmMartin Fahrenkamp
Fachanwalt für Familienrecht|6538Münchner Straße 15, 89073 Ulm
Marc Faoual
Syrlinstraße 35, 89073 UlmPatrick Feser
Syrlinstraße 38, 89073 UlmRobin Fiedler
Fachanwalt für IT-RechtSyrlinstraße 38, 89073 Ulm
Else Frank
Hafenbad 33, 89073 UlmAlexa Frey
Heimstraße 11, 89073 UlmThomas Frey
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Hafenbad 33, 89073 Ulm
Lothar Fürst
Hirschstraße 22, 89073 UlmOthmar Hagen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|3456Frauengraben 12, 89073 Ulm
Reinmar Hagner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Katja Heinrich
Fachanwalt für Familienrecht|3456Frauenstraße 2, 89073 Ulm
Rebecca Patricia Hentrich
Syrlinstraße 35, 89073 UlmMonika Herz
Griesbadgasse 24, 89073 UlmFalk-Peter Hirschel
Fachanwalt für StrafrechtMünsterplatz 13, 89073 Ulm
Elisabeth Hirth
Syrlinstraße 38, 89073 UlmMatthias Hochheimer
Fachanwalt für Verkehrsrecht|204Münsterplatz 23, 89073 Ulm
Marc Frederic Jäckel
Fachanwalt für SteuerrechtAdolph-Kolping-Platz 1, 89073 Ulm
Ender Karakas
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Hirschstraße 22, 89073 Ulm
Thomas Kienle
Friedenstraße 1, 89073 UlmOlaf Krämer
Heimstraße 43, 89073 UlmManfred Lang
Olgastraße 143, 89073 UlmChristoph Lang
Herrenkellergasse 5, 89073 UlmJoachim Maus
Heimstraße 7, 89073 UlmGerlinde Mayer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Münchner Straße 15, 89073 Ulm
Beate Merkt-Buchele
Fachanwalt für Familienrecht|204Hafenbad 35, 89073 Ulm
Dorothee Messer
Hirschstraße 24, 89073 UlmHarald Miller
Rosengasse 15, 89073 UlmMartin Mogg
Rosengasse 26, 89073 UlmChristoph Mogg
Rosengasse 26, 89073 UlmKatrin Maria Müller-Rohrhirsch
Fachanwalt für FamilienrechtSyrlinstraße 35, 89073 Ulm
Corinna Nagel
Fachanwalt für Strafrecht|204Deutschhausgasse 11-13, 89073 Ulm
Thomas Oberhäuser
Münsterplatz 13, 89073 UlmDie Komplexität des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
Verunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Der Führerschein auf Probe und das Gesetz
Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. In der Probezeit wird ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung nach schwerwiegendem A-Verstoß oder weniger schwerwiegendem B-Verstoß beurteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Hier kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erlassen werden und natürlich weitere Punkte im Fahreignungsregister. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert und verwaltet ein Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Nach Fristablauf werden Eintragungen gem. § 29 StVG wieder getilgt. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.
Wie viel Alkohol wird in anderen EU-Ländern toleriert?
Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.
Unfallfoto mit dem Handy Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.
Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU
Aggressiver Autofahrer hupt Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
zerborstene Frontscheibe eines Autos Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
Arm im Gips nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Wer hat Schuld am Unfall und welche Kosten sind zu tragen, wie ist das wenn ausländische Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren? Dies sind Themen, bei denen ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes
Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.