anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 20.10.2022 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 707 mal gelesen)

Elektroautos: Was gilt für die Ladestationen?

 Elektroautos: Was gilt für die Ladestationen? © mko - topopt

Bis zum Jahr 2030 sollen laut Bundesregierung mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeug zugelassen sein. Das bedeutet, dass immer mehr Ladestationen für die Elektrofahrzeug errichten werden müssen. Doch wo dürfen Ladestationen für Elektroautos aufgebaut werden? Worauf müssen Hauseigentümer vor dem Errichten einer E-Ladestation achten? Haben Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf E-Ladestationen? Wer darf an E-Ladestationen parken? Und was droht Parksündern auf Parkplätzen mit E-Ladesäule?

Können Hauseigentümer einfach eine E-Ladestation installieren?


Hauseigentümer müssen vor der Installation einer E-Ladestation den zuständigen Netzbetreiber über ihr Vorhaben informieren. Es besteht nur eine Meldepflicht. Genehmigungspflichtig wird eine E-Ladestation erst mit einer Leistung von mehr als 12 kW. Ob dem Antrag auf Errichtung einer E-Ladestation stattgegeben wird, hängt entscheidend von der Netzsituation ab.

Haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Errichtung einer E-Ladestation?


Noch im Jahr 2015 entschied das Landgericht München I (Az. 36 S 2041/15), dass eine E-Ladestation in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses eine bauliche Veränderung des Gebäudes darstellt, für die die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig ist. Schließlich würden diese über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. Das verlegte Kabel wäre Gemeinschaftseigentum für das alle Wohnungseigentümer die Instandhaltungskosten tragen müssten. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderung bestehe nur, wenn in Wohnungen ein Mindeststandard hergestellt werden soll. Dazu gehöre die Ladestation für ein Elektroauto nicht, so die Münchner Richter.

Seit dem 1. Dezember 2020 besteht für Wohnungseigentümer nun grundsätzlich ein Recht auf Installation eine E-Ladestation. Das bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Bau einer E-Ladestation nicht widersprechen kann. Für die Art und Weise, wie die E-Ladestation errichtet wird, ist aber ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig. Aus diesem Grund sollte man zunächst überprüfen, ob die Garage für eine E-Ladestation geeignet ist. Ist das der Fall, gilt es Mitstreiter in der Wohnungseigentümergemeinschaft zu finden. Ein gutes Argument für den Einbau einer E-Ladestation ist etwa die damit verbundene Wertsteigerung der Immobilie. Im nächsten Schritt muss fristgerecht ein Antrag auf Errichtung einer E-Ladestation für die nächste Wohnungseigentümerversammlung eingereicht werden. Wird dem Antrag stattgegeben, steht der Installation einer E-Ladestation nichts mehr im Wege.

Können Mieter die Errichtung einer E-Ladestation fordern?


Auch Mieter haben seit Dezember 2020 das Recht die Errichtung einer E-Ladestation zu fordern. Ansprechpartner ist hier an erster Stelle der Vermieter. Er muss prüfen lassen, ob eine E-Ladestation installiert werden kann. Ist dies möglich, kann er eine E-Ladestation nicht verweigern. Doch aufgepasst: Befindet sich die Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, können die übrigen Eigentümer bei der Art und Weise des Einbaus der E-Ladestation mitsprechen.

Sind Ladestationen für Elektroautos in einer Tiefgarage erlaubt?


Grundsätzlich sind Ladestationen für Elektroautos auch in Tiefgaragen erlaubt. Es gibt aber Einzelfälle, bei denen die Tiefgarage für die Elektroautos gesperrt ist.

Ist eine Baugenehmigung für eine öffentliche E-Ladesäule erforderlich?


Durch das Schaffen von Parkplätzen mit Elektro-Ladesäulen wird der Parkraum für andere Autos weniger. Aus diesem Grund klagte in München ein Anwohner gegen das Aufstellen von E-Ladesäulen auf vier Parkplätzen vor seinem Wohnhaus, die jetzt nur noch zum Aufladen von Elektroautos genutzt werden dürfen. Begründung: Für die Errichtung der E-Ladesäulen liege keine Baugenehmigung vor.

Ohne Erfolg! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 8 CE 18.1071) hat entschieden, dass Ladesäulen für Elektroautos auf öffentlichen Verkehrsflächen keine Baugenehmigung bedürfen. Ladestationen in der Größenordnung herkömmlicher Parkscheinautomaten könnten nicht mit normalen Tankstellen gleichgesetzt werden, für deren Errichtung eine Baugenehmigung notwendig sei. Für einen ungehinderten Verkehrsfluss mit Elektroautos, sei eine ausreichende innerstädtische Ladeinfrastruktur notwendig.

Wer darf an öffentlichen E-Ladesäulen parken?


Grundsätzlich dürfen nur Elektroautos auf öffentlichen Parkplätzen mit E-Ladesäulen parken. Die kommunalen Parkbestimmungen an öffentlichen E-Ladesäulen sind aber, wie auch die Beschilderung dieser Parkplätze, nicht einheitlich geregelt. So ist es in einigen Kommunen auch Autos mit Verbrennungsmotor zu bestimmten Zeiten erlaubt, auf einem Parkplatz mit E-Ladesäule zu parken.

Die Parkplätze an E-Ladesäulen sind in der Regel mit einem blau-weißem Parkschild plus Zusatzschild, welche Fahrzeuge dort wann parken dürfen, ausgewiesen. Dabei gibt es verschiedene Varianten:

• Parken für alle Elektrofahrzeug erlaubt
• Parken nur für Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen erlaubt
(dazu gehören Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Brennstoffzellenfahrzeuge)
• Parken während des Ladevorgangs erlaubt
• zusätzlich Parkscheibe für einen bestimmten Zeitraum.

Dürfen Elektroautos an Ladestation auch ohne aufzuladen parken?


Grundsätzlich bestimmt die Kommune, ob Elektroautos auch ohne Ladevorgang auf Parkplätzen mit E-Ladesäule parken dürfen.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Az. 227 C 76/16) dürfen Elektroautos auf dem Parkplatz einer Ladestation nur dann parken, wenn sie auch tatsächlich aufladen. Parken sie lediglich, kann das Elektroauto abgeschleppt werden. Dies gehe eindeutig aus der Beschilderung des Parkplatzes hervor, so die Berliner Richter.

Was droht Parksündern auf Parkplätzen mit E-Ladesäule?


Wer unberechtigt auf einem Parkplatz mit Ladestation für Elektroautos steht, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro.

erstmals veröffentlicht am 24.07.2018, letzte Aktualisierung am 20.10.2022

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.