Tipps zum Verhalten nach dem Autounfall - inklusive kostenlosem Unfallbericht!

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, herrscht bei allen Beteiligten große Aufregung. In dieser Situation ist es ganz wichtig das Richtige zu tun. Hier erfahren Sie, wie Sie sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall verhalten sollten
- 1. Schritt: Unfallstelle absichern!
- 2. Schritt: Notruf!
- 3. Schritt: Polizei verständigen!
- 4. Schritt: Beweissicherung!
- Formular Unfallbericht
1. Schritt: Unfallstelle absichern!
Die Unfallstelle muss umgehend abgesichert werden. Dazu gehört zuerst im Auto den Warnblinker anzustellen, die Warnweste anzuziehen und das Warndreieck im richtigen Abstand aufzustellen. Bei einem Unfall auf der Autobahn sollten sich alle Beteiligten hinter den Leitplanken aufhalten.
2. Schritt: Notruf!
Gibt es verletzte Unfallbeteiligte muss eventuell Erste-Hilfe geleistet werden. Wer dies unterlässt, begeht eine Straftat! Bei Verletzten ist auf Unterkühlung zu achten und ggfs. auf die richtige Lagerung.
Der Rettungsdienst ist unter der Rufnummer 112 erreichbar. Sie sollten dem Rettungsdienst folgendes mitteilen: Ort des Unfalls, Unfallhergang, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen.
Bei Unfällen auf der Autobahn können auch die Notrufsäulen benutzt werden. Pfeile an den Leitplanken zeigen den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule.
3. Schritt: Polizei verständigen!
Die Polizei muss bei einem Verkehrsunfall nur hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist. Dies ist der Fall etwa bei Personenschäden oder erkennbar hohen Sachschäden sowie bei Fahrerflucht oder dem Verdacht auf Fahrt mit Alkohol am Steuer .
4. Schritt: Beweissicherung!
Nach einem KFZ-Unfall hat die Versicherung viele Fragen zum Unfallhergang und in vielen Fällen landet die Abwicklung des Verkehrsunfalls sogar vor einem Gericht. Aus diesen Gründen ist es wichtig an der Unfallstelle Beweise zu sichern.
Zur Beweissicherung gehört zunächst die Personalien der Unfallbeteiligten nebst Autokennzeichen zu dokumentieren. Danach sollten die Personalien von möglichen Zeugen des Verkehrsunfalls notiert werden. Wichtig ist auch einen Unfallbericht auszufüllen – also den Unfallhergang zu schildern. Dazu gehört auch das Wetter, die Sicht oder das Erscheinungsbild der Unfallbeteiligten. Diesen Bericht sollten alle Unfallbeteiligten unterschreiben. Ganz wichtig: Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben! Fotos von der Unfallstelle eventuell mit Bremsspuren und Schäden an den Fahrzeugen sind ebenfalls als Beweise hilfreich.
Formular Unfallbericht

Hier können Sie den europäischen Standard-Unfallbericht als PDF-Datei herunterladen. Tipp: Legen Sie zwei Kopien immer griffbereit ins Handschuhfach.
Quelle: anwaltssuche.de, 2016-12-14 11:34:58.0 Downloads: 175
erstmals veröffentlicht am 15.12.2016, letzte Aktualisierung am 22.12.2016
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Radwege sind nach der StVO (Zeichen 237) den Fahrradfahrern vorbehalten, im Zweifel haben Fahrräder dort Vorfahrt: "anderer Verkehr darf ihn (den Radweg) nicht benutzen" heißt es im Gesetz. Kollidiert ein Radfahrer allerdings auf einem Radweg in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle mit einem Fußgänger, so kann dem Radfahrer ein überwiegendes Mitverschulden an dem Unfall angerechnet werden.





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