Neues Punktesystem: Was sich in Flensburg nun ändert

Nun hat der Bundesverkehrsminister die wesentlichen Eckpunkte bei der Reformierung des Flensburger Punktesystems vorstellt.
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Nach dem neuen Flensburger Punktesystem ist es so, dass mit dem Fahreignungsregister schon bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei sechs und sieben Punkten sollen eine Verwarnung und ein Fahreignungsseminar (welches innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss) erfolgen, bei vier und fünf eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungssystem, darunter lediglich eine Vormerkung im Register. Bei Verkehrsverstößen, die nicht den sicherheitsrelevanten Bereich des Verkehrs betreffen, kann auch von Punkten abgesehen werden. Selbstverständlich werden die bisher im Verkehrszentralregister bestehenden Punkten in das Fahreignungsregister übertragen, und zwar nach einem bestimmten Umrechnungsschlüssel. Da die Autofahrer in Oranienburg im Vergleich recht hoch bepunktet sind, wird sich hier für jeden im Tilgungsfrist und Punkteabbau: Auch hier hat ein Rechtsanwalt seine Mandanten zu beraten. Bisher konnten Punkte durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren nach § 4 Abs. 4 StVG die eigenen Punkte abbauen. Dies soll in Zukunft mit dem Fahreignungsregister ausgeschlossen sein. Der Sinn und Zweck liegt darin, notorische Raser aus dem Verkehr zu ziehen. Laut Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums sollen durch diese Maßnahme etwa 500 Verkehrsteilnehmern mehr die Fahrerlaubnis entzogen werden. Im Bereich des Amtsgerichtes Oranienburg wird dies garantiert auch auf einige Autofahrer zutreffen, die geblitzt wurden.
Wann kommt es zur Löschung der Punkte?
Derzeit ist diese Frage durch unterschiedliche Tilgungs- und Überliegefristen recht unüberschaubar geworden. Dies soll nun dadurch geändert werden, dass jede Tat nach ihrer eigenen Tilgungsfrist von zweieinhalb bzw. fünf Jahren verfällt. Vorteilhaft: es wird diese Frist nicht durch einen neuen Verstoß verlängert, wie es bisher der Fall sein konnte. Weiterhin soll es für den Tilgungszeitpunkt auf den Zeitpunkt der Rechtskraft ankommen, sprich: ab dem Urteil des Amtsgerichtes plus eine Woche Rechtsmittelfrist, wenn keine Rechtsbeschwerde eingelegt wird. Auch in Oranienburg ist unter Anwälten und Richtern eine lebhafte Diskussion entstanden, wie sich die Umsetzung im Alltag des Amtsgerichts gestalten wird. Klar ist, dass der Bereich Verkehrsrecht und die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht spannend bleibt.
von Henning Karl Hartmann
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