Anwalt für Verkehrsrecht in Friedeburg
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Friedeburg.Antje Mutschler-Mittmann
Am Gemeindezentrum 1, 06198 Salzatalin 6.0 km Entfernung
Stefanie Nußbaum
Saalestraße 3, 06420 Könnernin 6.8 km Entfernung
Jens Reißig
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Salzmünder Straße 44a, 06120 Halle (Saale)
in 16.4 km Entfernung
Christel Schlegel
Kreuzvorwerk 62, 06120 Halle (Saale)in 16.4 km Entfernung
Anne Henning
Ernst-Thälmann-Straße 3, 06193 Petersbergin 17.4 km Entfernung
Christian Bernius
Bauernstraße 14, 06456 Arnsteinin 17.9 km Entfernung
Kerstin Fix
Markt 4, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Andrea Hoffmann
Markt 47, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Jürgen Horn
Mühlgartenstraße 6 b, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Silko Olaf Huster
Markt 10, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Bärbel Kneisel
Untere Bahnhofstraße 2, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Nadine Ludwig
Untere Bahnhofstraße 10, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Jens Martin
Mühlgartenstraße 5, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Maria Munk
Mühlgartenstraße 6 b, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Katrin Ursula Sonderhoff
Fachanwalt für SteuerrechtUntere Bahnhofstraße 10, 06333 Hettstedt
in 18.5 km Entfernung
Grit Tschautscher-Bonk
Hadebornstraße 27, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Ingo Vogel
Mühlgartenstraße 6B, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Andreas Wache
Mühlgartenstraße 6 b, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Jürgen Wozniakowski
Luisenstraße 18 k, 06333 Hettstedtin 18.5 km Entfernung
Friedhelm Bernsen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Franzstraße 15 b, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Kay Friedenstab
Friedensallee 29, 06406 Bernburg (Saale)in 18.5 km Entfernung
Claudia Girisch
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 29, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Volker Junge
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Friedensallee 22, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Marian Peter-Bohley
Fachanwalt für Strafrecht|204Wilhelmstraße 27, 06406 Bernburg (Saale)
in 18.5 km Entfernung
Gerald Pfeiffer
Magdeburger Straße 12, 06406 Bernburg (Saale)in 18.5 km Entfernung
Uwe Schmidt
Friedensallee 29, 06406 Bernburg (Saale)in 18.5 km Entfernung
Christian Schöneburg
Eislebener Straße 9, 06126 Halle (Saale)in 19.2 km Entfernung
Marion Huth
Neustädter Passage 1, 06122 Halle (Saale)in 19.9 km Entfernung
Lutz Lehmann
Fachanwalt für Strafrecht|3456Neustädter Passage 1, 06122 Halle (Saale)
in 19.9 km Entfernung
Gottfried Bach
Karl-Liebknecht-Straße 11, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Christian Borsbach
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Hallorenring 3, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Ekkehart Carmesin
Reilstraße 89 c, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Andreas Werner Freitag
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Jens Geyer-Ließ
Friedenstraße 29, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Thomas Herz
Hallorenring 3, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Frank Hummel
Fachanwalt für Strafrecht|6538Friedenstraße 11a, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Volker Heinz Kadler
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Friedenstraße 11a, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht|204Triftstraße 26/27, 06114 Halle (Saale)
in 20.0 km Entfernung
Sascha Mansfeld
Gabelsberger Straße 11, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Rüdiger Mock
Felsenstraße 6 c, 06114 Halle (Saale)in 20.0 km Entfernung
Die Sparten des Verkehrsrechts
Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.
Promillegrenzen im EU-Ausland
Mann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol ab Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.
Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.
Die MPU
Radargerät von vorne Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
junge Frau wird von einem Polizisten belehrt Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
Röntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht, dem Verkehrsvertragsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.