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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Auf die Rechtsbereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und das Verkehrsverwaltungsrecht wird nun hier genauer eingegangen.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Verunfallter PKW mit Totalschaden am StraßenrandVerunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister

Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Nach Fristablauf werden Eintragungen gem. § 29 StVG wieder getilgt. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland

Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit AlkoholEin KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.

zwei KFZ in einen Unfall verwickeltzwei KFZ in einen Unfall verwickelt Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.

Führerscheinentzug und MPU

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, sollte einige Dinge wissen. Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

zerborstene Frontscheibe eines Autoszerborstene Frontscheibe eines Autos Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Im Verkehrsstrafrecht wird von einer bewussten Absicht ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

bandagierter Arm nach einem Verkehrsunfallbandagierter Arm nach einem Verkehrsunfall Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Nun ist es gut, wenn man die Extrakosten einer Vollkaskoversicherung auf sich genommen hat, denn sie zahlt nun auch den eigenen entstandenen Schaden. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Regelungen für das EU-Ausland besagen, dass bei Unfällen das Recht des Landes in dem der Unfall geschah gelten. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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