Anwälte für Verkehrsrecht in Mettlach für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Mettlach.Pascal Barth
Fachanwalt für FamilienrechtWaldstraße 24, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Alexander Becker
Bahnhofstraße 41, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Tina Bösen-Marxen
Trierer Straße 65, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Hans-Peter Dillschneider
Wilhelmstraße 3, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Wolfgang Kirsch
Schankstraße 3, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Gerd Ludwig
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Merziger Straße 36, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Boris Markschläger
Im Mannenbruch 4, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Thomas Meyer
Fachanwalt für ArbeitsrechtSchankstraße 3, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Peter Nilles
Schankstraße 1, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Alessio Rossi
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Hochwaldstraße 38, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Phillip Schreiber
Waldstraße 24, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Ruprecht Wagner
Bahnhofstraße 1, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Christian Kruchten
Trierer Straße 2, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Andrea Schäfer
Streifstraße 14, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Karl-Heinz Seimetz
Trierer Straße 2, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Gabriele Thiery
Wagnerbruch 6, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Andreas Klein
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingenin 14.5 km Entfernung
Wolfgang Johannes Schäfer
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingenin 14.5 km Entfernung
Michael Münzenmaier
Am Dreiländereck 9, 66706 Perlin 14.6 km Entfernung
Dietmar Braun
Bahnhofstraße 14, 54314 Henternin 15.0 km Entfernung
Jan-Walter Pukall
Fachanwalt für Familienrecht|6538Saarburger Straße 39, 54441 Trassem
in 15.1 km Entfernung
Ruth Streit-Stifano Esposito
Saarburger Straße 39, 54441 Trassemin 15.1 km Entfernung
Torsten Dähnert
Fachanwalt für VerkehrsrechtThrasoltstraße 34, 54439 Saarburg
in 15.2 km Entfernung
Heinrich Fassbinder
Schlossberg 9, 54439 Saarburgin 15.2 km Entfernung
Hermann Fassbinder
Schlossberg 9, 54439 Saarburgin 15.2 km Entfernung
Friedhelm Mettlach
Auf dem Graben 7 a, 54439 Saarburgin 15.2 km Entfernung
Ursula Clemens
In den Brühlmorgen 39, 54456 Tawernin 18.1 km Entfernung
Rudolf Bauer
Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Lothar Baum
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Georg Baus
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Hans-Thilo Burgard
Am Wald 13, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Michael Cullmann
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Tina Dreistadt
Fachanwalt für ArbeitsrechtHeiligenbergstraße 49, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Felix Groß
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Michael Haan
Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Mirjam Kessler
Hüttenwerkstraße 17, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Bernd Lorenz
Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Thomas Maier
Merziger Straße 44, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Andre Meiser
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Désirée Louise Schmitt
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMünchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Die Komplexität des Verkehrsrechts
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
Schadensaufnahme nach einem Unfall Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Der Führerschein auf Probe und das Gesetz
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.
Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister
Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland
Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
Unfallfoto mit dem Handy Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Eine Trunkenheitsfahrt ist bei diesem Promillewert eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
Anordnung einer MPU
Drängler hupt auf der Autobahn Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, sollte einige Dinge wissen. Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte nun schnellstmöglich kontaktiert werden.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Noch ein Rechtsgebiet, des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Mann hat starke Rückenschmerzen Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.