Rechtsanwälte und Kanzleien für Verkehrsrecht in Radibor finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Radibor.Katja Baumann
Mättigstraße 35, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Maik Doms
Mättigstraße 37, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Barbara Fetten
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Bahnhofstraße 17, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Andreas Horn
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Stephan Michael Höhne
Wallstraße 15, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Ronny Kolbe
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Alexander Krautz
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Heike Krell
Martin-Hoop-Straße 22, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Frank Mehlhose
Löbauer Straße 5, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Reinfried Menschner
Dr.-Rohr-Straße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Juliane Metzner-Doring
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Nico Michalowski
Hauptmarkt 9, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Matthias Natusch
Fachanwalt für SozialrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Dorothea Neff
Fachanwalt für FamilienrechtMättigstraße 35, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Nicole Oriwol
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Romeo Pusch
Tuchmacher Straße 21, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Stephanie Queißer
Fachanwalt für FamilienrechtKurt-Pchalek-Straße 27, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Norman Retzlaff
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Steffen Schneider
Mättigstraße 27, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Silvio Schütze
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Roman Sommer
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Andreas Suchy
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mättigstraße 39, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Boris Vitzky
Fachanwalt für SozialrechtWallstraße 14, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Reinhard Voigt
Tuchmacherstraße 13, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Herbert Winter
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Dietmar Gottlöber
Skaskaer Weg 27, 01920 Oßlingin 10.6 km Entfernung
David Robel
Friedensstraße 5, 01920 Crostwitzin 10.6 km Entfernung
Katja Felix
Poststraße 1, 01904 Neukirch /Lausitzin 17.8 km Entfernung
Jochen Helbig
Poststraße 1, 01904 Neukirch /Lausitzin 17.8 km Entfernung
Lars Stech
Hauptstraße 23, 01904 Neukirch /Lausitzin 17.8 km Entfernung
Bernd Trillenberg
Rosenweg 3, 02681 Wilthenin 18.1 km Entfernung
Axel Kallauch
Oberlausitzer Straße 14, 02733 Cunewaldein 18.5 km Entfernung
Helmut Schwarz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538Hoyerswerdaer Straße 24, 02997 Wittichenau
in 18.8 km Entfernung
Falk Forgbert
Putzkauer Straße 2, 01877 Bischofswerdain 19.9 km Entfernung
Wolfgang Borchert
Fachanwalt für Strafrecht|3456Altmarkt 24, 06712 Zeitz
in 160.8 km Entfernung
Claudia Emmrich
Schillerstraße 9, 06712 Zeitzin 160.8 km Entfernung
Enrico Heinel
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Altenburger Straße 40, 06712 Zeitz
in 160.8 km Entfernung
Heike Kanera
Altmarkt 24, 06712 Zeitzin 160.8 km Entfernung
Die Sparten des Verkehrsrechts
Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.
Das Recht für Ordnungswidrigkeiten
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Probezeit verlängert sich bei zwei B-Verstößen, oder einem A-Verstoß auf vier Jahre. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Verstöße im Straßenverkehr werden somit mit Bußgeld und Punkten geahndet.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Alkohol am Steuer im Ausland
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
Unfallfoto mit dem Handy Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.
MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit
Hupender Autofahrer im Stau Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
Schaden an einer Stoßstange Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht, dem Verkehrsvertragsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts
Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.