Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rehlingen-Siersburg
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Rehlingen-Siersburg.
Andreas Klein
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen
in 4.4 km Entfernung

Wolfgang Johannes Schäfer
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingenin 4.4 km Entfernung

Dominic Krutisch
Danziger Straße 6, 66798 Wallerfangenin 5.0 km Entfernung

Rudolf Bauer
Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Lothar Baum
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Georg Baus
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Hans-Thilo Burgard
Am Wald 13, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Michael Cullmann
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung

Tina Dreistadt
Fachanwalt für ArbeitsrechtHeiligenbergstraße 49, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung

Felix Groß
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung

Michael Haan
Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Mirjam Kessler
Hüttenwerkstraße 17, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Bernd Lorenz
Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Thomas Maier
Merziger Straße 44, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Andre Meiser
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Désirée Louise Schmitt
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMünchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung

Peter Schmitt
Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Wolfram Ullrich
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Merziger Straße 82, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung

Michael Weyrich
Augrät 5, 66763 Dillingenin 5.5 km Entfernung

Elisabeth Algier
Provinzialstraße 167, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Hans Georg Altmaier
Fachanwalt für SteuerrechtBrückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Laura Altmayer
Pavillonstraße 39, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Julia Brehm
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtBahnhofstraße 17, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Johannes Burgard
Fachanwalt für SteuerrechtHandwerkerstraße 11, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Dietmar Comtesse
Sonnenstraße 19, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Frank Gersing
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtLothringer Straße 7, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Martin Gitzinger
Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Nicolas Gotzen
Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

David Lauer
Silberherzstraße 17 a, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Wolfgang Nonweiler
Fachanwalt für Sozialrecht|204Ludwig-Karl-Balzer-Allee 18d, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Konstantin Nowak
Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Ulrich Nowak
Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Natalie Pleß
Fachanwalt für Familienrecht|3456Pavillonstraße 15, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Christiane Schosso
St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Ottilia L. Solander
Am Römerberg 20, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Iris Stellwag
Prälat-Subtil-Ring 9, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Simon Weber
Weißkreuzstraße 5, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Roxana Beatriz Wilhelm
Prälat-Subtil-Ring 1, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Almuth Zempel
Stiftstraße 16, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung

Christina Zimmer
Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouisin 8.1 km Entfernung
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.
Ordnungswidrigkeitenrecht
PKW rutscht unter eine LKW Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Während der Probezeit gelten strenge Regeln
Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Sie wird nicht nur mit drei Punkten sondern auch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.
Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen
Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.
Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Interessant ist, dass ein Fahrverbot wegen Alkoholkonsum eventuell umgangen werden kann, wenn der Verkehrssünder sein Auto aus beruflichen Gründen benötigt. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monaten droht ebenso wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.
Anordnung einer MPU
Hupender Autofahrer Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
Schaden an einer Stoßstange Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit zeugt eher von Fahrlässigkeit. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Noch ein Rechtsgebiet, des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
eingegipster Fuß mit einer Krücke Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.