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Kategorie: Anwalt Familienrecht ,
15.09.2025 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 21853 mal gelesen)
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Sorgerecht: Was unverheiratete Väter unbedingt wissen müssen!

Sorgerecht: Was unverheiratete Väter unbedingt wissen müssen! © freepik - mko

Das Thema Sorgerecht ist gerade für unverheiratete Väter oft komplex und emotional belastend. Viele Männer wissen nicht genau, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie sie diese geltend machen können. Steht einem unverheirateten Vater ein Sorgerecht zu? Unter welchen Voraussetzungen erhält ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht mit der Kindsmutter? Und spielt der Wille des Kindes bei der Sorgerechtsfrage eine Rolle?

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Erster Schritt: Anerkennung der Vaterschaft!


Bevor ein unverheirateter Vater sich mit dem Thema Sorgerecht auseinandersetzt, muss er zunächst als rechtlicher Vater anerkannt sein. Nur bei verheirateten Paaren wird die Vaterschaft automatisch anerkannt. In allen anderen Fällen kann die Anerkennung der Vaterschaft mit einer Erklärung des Vaters gegenüber dem Jugendamt erfolgen, dass er der rechtliche Vater des Kindes ist. Dem muss die Mutter zustimmen. Wenn Uneinigkeit besteht, kann ein Gericht die Vaterschaft feststellen.

Hat man als unverheirateter Vater automatisch ein Sorgerecht?


Nur verheiratete Väter haben automatisch ein Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren fällt das alleinige Sorgerecht der Mutter zu. Das gilt auch, wenn der unverheiratete Vater seine Vaterschaft anerkannt hat und er in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater steht.

Kann ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter beanspruchen?


Unverheiratete Väter haben aber die Möglichkeit sich mit der Kindesmutter auf ein gemeinsames Sorgerecht zu einigen und eine entsprechende Sorgerechtserklärung beim Familiengericht abzugeben. Wenn das Kindeswohl nicht gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht, wird dem stattgegeben.
Ist eine solche Einigung nicht möglich, kann der unverheiratete Vater einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht entscheidet dann zum Wohle des Kindes, ob es dem Antrag entspricht.
Wichtig zu wissen: Diese Möglichkeiten stehen auch allen Männern zur Verfügung, die vor der Sorgerechtsreform im Jahr 2013, Vater eines nichtehelichen Kindes wurden.

Was braucht ein unverheirateter Vater zur Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts?


Um als unverheirateter Vater das Sorgerecht für ein Kind zu beantragen, braucht man neben einem gültigen Ausweis, eine beglaubigte Kopie der Anerkennung der Vaterschaft und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Mit diesen Unterlagen kann man nun einen Antrag auf das Sorgerecht bei zuständigen Familiengericht stellen.

Wie läuft das Sorgerechtsverfahren ab?


Hat der unverheiratete Vater einen vollständigen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht beim zuständigen Familiengericht gestellt, wird das Familiengericht daraufhin die Kindesmutter kontaktieren und ihr eine Frist zur Stellungnahme geben. Das Ende der Frist darf aus Gründen des Mutterschutzes frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes sein.
Jetzt kommt es auf das Verhalten der Mutter an: Schweigt sie zum Antrag des leiblichen Vaters, wird das Gericht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu sprechen. Trägt die Mutter Gründe vor, warum ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht, wird das Gericht dies in einer Verhandlung prüfen.
Das Kindeswohl spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob dem unverheirateten Vater ein gemeinsames Sorgerecht zu gesprochen wird. Das Familiengericht macht seine Entscheidung im Hinblick auf ein gemeinsames Sorgerecht in erster Linie vom Kindeswohl abhängig. Kann die Mutter nachvollziehbar begründen, warum ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Wohl des Kindes dient, wird es dem Vater verwehrt werden. Gibt es keine Gründe für eine Gefährdung des Kindeswohls, wird das Gericht einem gemeinsamen Sorgerecht, als beste Option für das Kind, stattgeben. Ältere Kinder werden im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens vom Gericht befragt.

Kann ein unverheirateter Vater das alleinige Sorgerecht bekommen?


Ein alleiniges Sorgerecht für unverheiratete Väter ist in Ausnahmefällen möglich. Unverheiratete Väter, die das alleinige Sorgerecht für ihr leibliches Kind beantragen, müssen konkret begründen, warum das Wohl des Kindes durch ein gemeinsames Sorgerecht mit der Kindsmutter gefährdet wäre. Gründe können zum Beispiel die Vernachlässigung eines Kindes, die Gefährdung seiner Gesundheit, Gewalt gegenüber dem Kind oder Vermögensveruntreuung durch die Mutter sein. Auch in diesem Fall wird das Familiengericht im Einzelfall prüfen, ob das alleinige Sorgerecht des unverheirateten Vaters tatsächlich dem Wohl und der positiven Entwicklung des Kindes dient.

Kann ein unverheirateter Vater auch gegen den Willen der Kindsmutter einen Antrag auf Sorgerecht stellen?


Ja, ein unverheirateter Vater kann den Antrag auf das gemeinsame oder sogar alleinige Sorgerecht auch gegen den Willen der Kindesmutter beim Familiengericht stellen.
Nur wenn das Wohl des Kindes dagegenspricht, wird man den Antrag des unverheirateten Vaters ablehnen.

Welche Rechte und Pflichten hat unverheirateter Vater ohne Sorgerecht?


Auch wenn das Sorgerecht nicht besteht, hat ein unverheirateter Vater Rechte und Pflichten gegenüber seinem Kind. So besteht eine Unterhaltspflicht nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Der Vater muss für das Kind finanziell sorgen. Auch ohne Sorgerecht steht einem unverheirateten Vater ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu. Er kann regelmäßige Treffen mit dem Kind verlangen. Bei alltäglichen Entscheidungen hat der unverheiratete Vater zwar kein Mitspracherecht, kann aber gerichtliche Unterstützung suchen, wenn es um langfristige Entscheidungen geht.

Tipps für unverheiratete Väter auf dem Weg zum Sorgerecht


1. Handeln Sie frühzeitig! Eine Anerkennung der Vaterschaft sollte so früh wie möglich erfolgen.
2. Dokumentation führen! Schriftliche Aufzeichnungen über den Umgang mit dem Kind, Zahlungen und der Kommunikation mit der Mutter können im Streitfall entscheidend sein.
3. Kindeswohl steht im Fokus! Gerichte prüfen immer, welche Lösung für das Kind am besten ist. Eine gute Kooperation und Kommunikation mit der Mutter erleichtern dabei den Prozess.
4. Beratung suchen! Jugendämter, Anwälte für Familienrecht oder Vätervereine bieten kompetente Unterstützung bei dem oft emotionalen Weg zum Sorgerecht.

Wie war die Rechtslage für unverheiratete Väter vor der Sorgerechtsreform 2013?


Bis zur Reform des Sorgerechts im Jahr 2013 stand der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes das alleinige Sorgerecht zu. Dem leiblichen Vater wurde nur ein Umgangsrecht zugebilligt, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes war, also eine sozial-familiäre Beziehung zwischen ihm und dem leiblichen Kind bestand. Der Vater hatte auch kein Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des eigenen Kindes, der verheirateten getrennten lebenden Elternteilen im Rahmen des Kindeswohls zu steht. Das gemeinsame Sorgerecht konnte der ledige Vater nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Bundesverfassungsgericht entschieden im Jahr 2009/2010, dass diese Regelungen im deutschen Recht das Grundrecht von unverheirateten Vätern auf Pflege und Erziehung ihres leiblichen Kindes verletzen. Der deutsche Gesetzgeber reagierte daraufhin mit der Verabschiedung eines neuen Sorgerechts.

erstmals veröffentlicht am 12.03.2020, letzte Aktualisierung am 15.09.2025

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