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Kategorie: Anwalt Reiserecht , 11.08.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 2171 mal gelesen)

Fußball - Was müssen Fans beim Zuschauen und Feiern daheim beachten?

Fußball - Was müssen Fans beim Zuschauen und Feiern daheim beachten? © freepik - mko

Ob Weltmeisterschaft, Europameisterschaft oder Bundesliga: Fußball begeistert die Massen zu jedem Anlass. Doch worauf müssen Fans beim Zuschauen daheim achten? Wie laut darf der Torjubel im Wohnzimmer oder im Garten sein? Wann ist Vorsicht beim Bierchen zum Spiel angebracht? Wieviel Fußball-Deko müssen Nachbarn ertragen? Und ist Fußball schauen oder hören am Arbeitsplatz erlaubt?

Wie viel Lärm ist beim Fußball schauen zu Hause erlaubt?


Torjubel und Anfeuerungsrufe gehören zu einem Fußballspiel dazu. Nicht tolerieren müssen Nachbarn und Mieter allerdings Fußballpartys mit lautem Gegröle nach 22 Uhr. In Wohngebieten darf ab 22 Uhr keine Lärmbelästigung von Feiern im Freien- und dazu gehört neben dem Garten auch der Balkon- ausgehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. 5 Ss Owi 475/89I). Als Maßstab für die Lärmbelästigung gilt laut Gericht, dass der Betroffene auch bei geschlossenem Fenster aufgrund des Krachs nicht schlafen kann. Wer also auf den Sieg seiner Fußballmannschaft anstoßen will, muss die Party nach 22 Uhr nach drinnen verlagern.

Alkohol beim Fußball schauen – was müssen Fußballfans beachten?


Für viele Fußballfans gehört das Bierchen zum Fußball schauen dazu. Dagegen ist nichts einzuwenden, kommt es allerdings aufgrund eines erhöhten Alkoholkonsums zu einem Unfall, muss die private Unfallversicherung in diesem Fall nicht einspringen. Das entschied das Amtsgericht (AG) Koblenz (Az.15 C 3047/08) im Fall eines betrunkenen Fußballfans, der sich ein Fußballspiel auf seinem Balkon anschaute und beim Torjubel vom Balkon in die Tiefe stürzte und sich dabei verletzte.

Alkohol am Autosteuer ist natürlich auch nach einem Fußball-Event nicht erlaubt. Bereits geringe Mengen Alkohol können Konzentration und Wahrnehmung des Autofahrers beeinflussen. Bei größeren Mengen droht ein empfindliches Bußgeld, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und der Entzug des Führerscheins.

Ist Fußball schauen oder hören am Arbeitsplatz erlaubt?


Nur wenn der Chef es erlaubt, dürfen Arbeitnehmer ein Fußballspiel während der Arbeitszeit am Fernseher live verfolgen. Ansonsten ist das Erbringen der vollen Arbeitsleistung beim gleichzeitigen Fußballschauen nicht gewährleistet und kann zu einer Abmahnung führen.

Für die Radioübertragung von Fußballspielen gilt: Werden die Kollegen nicht gestört und kann der Arbeitnehmer trotz Radio seine Arbeitsleistung vollumfänglich erbringen, darf er Fußballspiele im Radio live am Arbeitsplatz verfolgen.

Vorsicht beim Fußball schauen per Internet-Stream: Ist in einem Unternehmen privates Surfen im Internet für Arbeitnehmer verboten, so gilt das auch für Sportübertragungen. Wer trotzdem Sport live am Arbeitsplatz per Internet-Stream verfolgt, riskiert eine fristlose Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 581/04) hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist, wenn sich ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ausschweifend für private Zwecke im Internet tummelt. Also Arbeitnehmer aufgepasst, besser vorher mit dem Chef absprechen, ob bestimmte Sport-Events am Firmen-Computer verfolgt werden dürfen.

In diesem Sinne entschied auch das Arbeitsgericht (ArbG) Köln (Az. 20 Ca 7940/16) und hielt eine Abmahnung eines Arbeitnehmers für gerechtfertigt, der nachweislich 30 Sekunden lang ein Fußballspiel auf einem Dienst-PC schaute. In dieser Zeit habe der Mann seine Arbeitsleistung nicht erbracht, was ein abmahnungsfähiges Verhalten für die Kölner Richter darstellte.

Wie viel Fußball-Deko müssen Nachbarn ertragen?


Ob Fahnen oder Fußballzwerge - Fußballbegeisterung kann auch zu ästhetischen Belästigungen führen. So etwa, wenn ein Nachbar sein Grundstück mit Fußball-Gartenzwergen schmückt. Das AG Grünstadt (Az. 2a C 334/93) hat entschieden, dass jeder unabhängig von ästhetischen Bedenken grundsätzlich so viele Gartenzwerge in seinem Garten aufstellen darf, wie er möchte. Ausnahmen bilden jedoch anstößige oder obszöne Gartenzwerge. So auch das AG Essen (Az. 19 II 35/99 WEG), dass einen einzigen 50 cm großen Fußballzwerg in exhibitionistischer Pose verbot.

Will sich ein Wohnungseigentümer eine Fahnenstange in seinem Garten errichten, benötigt er dafür die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, schließlich wird damit das Gesamtbild der Wohnanlage verändert.




erstmals veröffentlicht am 03.06.2016, letzte Aktualisierung am 11.08.2023

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