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Kategorie: Anwalt Strafrecht , 21.12.2022 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 775 mal gelesen)

Wie funktioniert der Täter-Opfer-Ausgleich?

traurige verprügelte Frau mit blutigem Auge traurige verprügelte Frau mit blutigem Auge © freepik - mko

Aspekte der Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer haben in einem Strafverfahren keinen Platz. Dafür gibt es den sog. Täter-Opfer-Ausgleich. Doch welches Ziel verfolgt der Täter-Opfer-Ausgleich? Welche Voraussetzungen müssen für einen Täter-Opfer-Ausgleich erfüllt sein? Wie läuft das Verfahren ab? Und welche Vorteile bringt ein Täter-Opfer-Ausgleich für das Opfer und den Täter mit sich?

Mit welchem Ziel wird ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt?


Beim Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um ein freiwilliges, kostenloses, außergerichtliches Verfahren, das das Ziel verfolgt nach einer begangenen Straftat eine Aussöhnung bzw. Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer zu erreichen. Diese kann materiell oder immateriell erfolgen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden?


Die wichtigste Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist die freiwillige Bereitschaft von Täter und Opfer an diesem Verfahren teilzunehmen. Besonders geeignet ist der Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten im sozialen Umfeld, wie der Familie, Nachbarschaft oder Arbeitsplatz. Hier bestehen oft soziale Beziehungen zwischen Opfer und Täter auch nach einer verurteilten Straftat weiter – die zugrundeliegenden Konflikte sind aber nicht gelöst.

Bei welchen Straftaten kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage?


Das Gesetz legt nicht fest, welche Fälle für einen Täter-Opfer-Ausgleich geeignet ist, oder nicht. Grundsätzlich kann ein Täter-Opfer-Ausgleich bei jeder Straftat in Frage kommen. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann während bereits während des Ermittlungsverfahrens angestrengt werden.

Welche Vorteil hat ein Täter-Opfer-Ausgleich für das Opfer?


Im Wesentlichen soll der Täter-Opfer-Ausgleich dem Opfer helfen, dass nach einer Straftat schnell und unkompliziert der entstandene materielle oder immaterielle Schaden wieder gut gemacht wird. Zudem bestimmt das Opfer das Verfahren aktiv mit. Es kann danach in vielen Fällen das Erlebte besser verarbeiten, oft auch dann, wenn der Täter Reue zeigt. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet den Opfern auch einen Rahmen ihr persönliches Sicherheitsgefühl durch Kommunikation mit dem Täter wieder herzustellen.

Und welche Vorteile hat der Täter von einem Täter-Opfer-Ausgleich?


Zeigt der Täter Reue gegenüber dem Opfer, werden damit die Folgen seiner Straftat zumindest gemildert. Das Strafverfahren kann bei leichten Straftaten im günstigsten Fall eingestellt werden. Zumindest wird der Täter-Opfer-Ausgleich vom Gericht beim Strafmaß berücksichtigt und wirkt sich strafmildernd aus.

Zudem ist durch Studien belegt, dass Täter, die sich ihrer Schuld bewusst werden, weniger zu Wiederholungstaten neigen.

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?


Das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs beginnt damit, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft stellen in der Regel auf eigene Initiative oder auf Initiative des Strafverteidigers oder Opferanwalts die Kontaktdaten von Stellen, die einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen, her. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wer einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen darf. In der Regel handelt es sich um Mediatoren oder Juristen. In den meisten Fällen kommt es zu einem Gespräch zwischen Opfer und Täter. Ist das nicht gewünscht, kann der Täter-Opfer-Ausgleich auch schriftlich erfolgen.

Der Schlichter lädt Täter und Opfer mittels eines Schreibens, in dem Informationen zum Ablauf und ein Terminvorschlag steht, ein. Kommen die Beteiligten der Einladung nach, finden getrennte Vorgespräche beim Schlichter statt. Hier werden die Ernsthaftigkeit und Freiwilligkeit der Teilnahme abgeklärt, Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich und Zielvorstellungen erörtert.

Erst dann kommt es zu dem gemeinsamen Ausgleichsgespräch. Hier wird zunächst der formale Ablauf des Gesprächs besprochen. Dann schildern Opfer und Täter ihre Sicht von der Tat und es wird versucht, die Tat aufzuarbeiten. Danach werden Ausgleichsmöglichkeiten, wie etwa die Schmerzensgeldzahlung, erarbeitet, um dann letztlich eine verbindliche Vereinbarung zwischen Opfer und Täter treffen zu können. Den Parteien wird ausreichend Zeit gelassen die Vereinbarung zu überdenken. Diese wird so dann von Täter und Opfer unterzeichnet. Der Schlichter überprüft, ob der Täter-Opfer-Ausgleich vereinbarungsgemäß durchgeführt wurde und informiert das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.

erstmals veröffentlicht am 02.02.2018, letzte Aktualisierung am 21.12.2022

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