Wie funktioniert der Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren, das darauf abzielt, sowohl dem Täter als auch dem Opfer die Chance in einem sicheren Rahmen über die Straftat zu sprechen und Lösungen zur Wiedergutmachung zu finden. Doch für welche Straftaten ist ein Täter-Opfer-Ausgleich geeignet und für welche nicht? Und wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
- Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
- Bei welchen Straftaten ist ein Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll?
- Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich ungeeignet?
- Welche Vorteile hat ein Täter-Opfer-Ausgleich für das Opfer?
- Und welche Vorteile hat der Täter von einem Täter-Opfer-Ausgleich?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden?
- Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Beim Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um ein freiwilliges, kostenloses, außergerichtliches Verfahren, das das Ziel verfolgt nach einer begangenen Straftat eine Aussöhnung bzw. Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer zu erreichen. Es ermöglicht dem Täter sich mit dem Opfer auszusprechen, den entstandenen Schaden anzuerkennen und gegebenenfalls einen Ausgleich zu schaffen. Die Wiedergutmachung kann materiell, etwa als finanzieller Ausgleich oder immateriell als Entschuldigung erfolgen.
Bei welchen Straftaten ist ein Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll?
Das Gesetz legt nicht fest, welche Fälle für einen Täter-Opfer-Ausgleich geeignet sind oder nicht. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist aber erfahrungsgemäß eher bei geringfügigen Straftaten sinnvoll, bei denen es keine schwere Gewalt oder dauerhafte Schäden beim Opfer gibt. Beispiele für Straftaten, bei denen ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht gezogen wird, sind Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung oder leichte Fälle von Körperverletzung. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann während bereits während des Ermittlungsverfahrens angestrengt werden.
Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich ungeeignet?
Bei schweren oder gewalttätigen Straftaten, wie Mord, schwerer Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen ist ein Täter-Opfer-Ausgleich oft nicht zielführend oder möglich. Das gleich gilt bei Straftaten, die eine hohe gesellschaftliche Gefährdung darstellen, wie organisierte Kriminalität oder Betrug in großem Ausmaß.
Welche Vorteile hat ein Täter-Opfer-Ausgleich für das Opfer?
Der Täter-Opfer-Ausgleich hat zum Ziel beim Opfer den immateriellen und materielllen Schaden durch die Straftat wieder gutzumachen. Das Opfer erhält die Möglichkeit, sich mit dem Täter auseinanderzusetzen, den Schaden zu besprechen und eine Entschädigung zu erhalten, was oft zu einer besseren emotionalen Verarbeitung der Tat führt. Wichtig zu wissen ist, dass das Opfer beim Täter-Opfer-Ausgleich das Verfahren selbst mitbestimmt und Einfluss nehmen kann.
Und welche Vorteile hat der Täter von einem Täter-Opfer-Ausgleich?
Zeigt der Täter Reue gegenüber dem Opfer, können damit die Folgen seiner Straftat im Rahmen eines Strafverfahrens zumindest gemildert werden. Das Strafverfahren kann bei leichten Straftaten im günstigsten sogar Fall eingestellt werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird vom Gericht beim Strafmaß zu Gunsten des Täters berücksichtigt.
Dadurch das der Täter die Verantwortung für sein Handeln übernimmt und sich seiner Schuld bewusst ist, können im besten Fall Wiederholungstaten vermieden werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden?
Die wichtigste Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist die freiwillige Bereitschaft von Täter und Opfer an diesem Verfahren teilzunehmen. Besonders geeignet ist der Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten im sozialen Umfeld, wie der Familie, Nachbarschaft oder Arbeitsplatz. Hier bestehen oft soziale Beziehungen zwischen Opfer und Täter auch nach einer verurteilten Straftat weiter – die zugrundeliegenden Konflikte sind aber nicht gelöst.
Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
Anregung
Das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs beginnt damit, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft stellen in der Regel auf eigene Initiative oder auf Initiative des Strafverteidigers oder Opferanwalts die Kontaktdaten von Stellen, die einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen, her.
Vorbereitungsgespräch
Der Vermittler lädt Täter und Opfer mittels eines Schreibens, in dem Informationen zum Ablauf und ein Terminvorschlag steht, ein. Kommen die Beteiligten der Einladung nach, finden getrennte Vorgespräche beim Vermittler statt. Hier werden die Ernsthaftigkeit und Freiwilligkeit der Teilnahme abgeklärt, Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich und Zielvorstellungen erörtert. Täter und Opfer werden über das Verfahren aufgeklärt und freiwillig entscheiden, ob sie daran teilnehmen möchten.
Vermittlungsgespräch
Erklären sich beide Parteien freiwillig zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs bereit, findet ein Gespräch unter Leitung eines neutralen Vermittlers statt. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wer einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen darf. Das kann ein Sozialarbeiter oder ein speziell ausgebildeter Mediator sein. Dieser sorgt für eine respektvolle und gleichberechtigte Kommunikation zwischen Täter und Opfer.
Zunächst wird der formale Ablauf des Gesprächs besprochen. Dann schildern Opfer und Täter ihre Sicht von der Tat und es wird versucht, die Tat aufzuarbeiten. Danach werden Ausgleichsmöglichkeiten bzw. Wiedergutmachungsmöglichkeiten erarbeitet. Dies könnte die Rückgabe von gestohlenem Eigentum, eine Entschuldigung, die Zahlung von Schadensersatz oder auch gemeinnützige Arbeit umfassen.
Vereinbarung und Abschluss
Die Parteien des Täter-Opfer-Ausgleichs treffen dann letztlich eine verbindliche und für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung. Den Parteien wird ausreichend Zeit gelassen die Vereinbarung zu überdenken. Die Vereinbarung wird so dann von Täter und Opfer unterzeichnet.
Der Vermittler überprüft, ob der Täter-Opfer-Ausgleich vereinbarungsgemäß durchgeführt wurde und informiert das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
erstmals veröffentlicht am 02.02.2018, letzte Aktualisierung am 03.02.2025
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