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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 12.03.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 702 mal gelesen)

Neue Motorradsaison: Was müssen Biker beachten?

Neue Motorradsaison: Was müssen Biker beachten? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com

Im Frühling startet für viele Motorradfahrer wieder die neue Motorradsaison. Was muss man bei Helm und Motorradkleidung beachten? Wann haftet die Kommune bei einem Sturz wegen schlechtem Straßenbelag? Wer haftet bei einem Motorradunfall? Was müssen Motorradfahrer bei Pulk-Fahrten beachten? Und können auch Motorradfahrer eine Fahrtenbuchauflage bekommen?

Wie erhält man ein Saisonkennzeichen?


Viele Motorradfahrer melden ihr Motorrad, um Steuern und Versicherungsbeiträge zu sparen, im Winter ab. Zum Saisonstart muss daher bei der zuständigen Zulassungsstelle ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden. Für den Antrag brauchen Motorradfahrer einen gültigen Personalausweis, ein Nachweis über HU und AU, die Zulassungsbescheinigungen, die eVB-Nummer sowie das alte Kennzeichen vom Motorrad.

Für wen und wann gilt die Helmpflicht beim Motorrad fahren?


In Deutschland besteht für Motorradfahrer – und zwar Fahrer und Beifahrer – die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Helms. Geeignet ist ein genormter Schutzhelm aus dem Motorradfachhandel. Nicht geeignet sind etwa Bauhelme oder Fahrradhelme.

Aus medizinischen Gründen kann eine Befreiung von der Helmpflicht möglich sein. Das geht aber nur dann, wenn es für den Betroffenen unzumutbar ist ein anderes Verkehrsmittel, bei den keine Helmpflicht besteht, zu nutzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Az. 14 L 2046/21). Um eine Ausnahmegenehmigung von der Kommune zu erhalten, benötigt der Betroffene ein ärztliches Attest.

Die Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Az. BVerwG 3 C 24.17) und das VG Freiburg (Az. 6 K 2929/14). Begründung: Die Helmpflicht verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit eines gläubigen Sikhs. Der Kern seines Glaubens besteht im Bedecken und Nicht-Abschneiden des Haares, was mit dem Aufsetzen eines Helms nicht angegriffen wird.
Wer gegen die Helmpflicht verstößt riskiert ein Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Bei der Mitnahme eines Kindes ohne geeigneten Helm erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Was muss man bei der Kleidung fürs Motorrad beachten?


Neben der Kontrolle des Helms sollte auch die Motorradkleidung zum Saisonstart überprüft werden. Beschädigungen oder fehlende Reflektoren können im Straßenverkehr schnell böse Folgen haben.

Übrigens: Trägt der Motorradfahrer keine geeignete Schutzkleidung, hat er an seinen Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls eine Mitschuld und erhält weniger Schmerzensgeld, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. I-1 U 137/05).

Das sieht auch das OLG Brandenburg (Az. 12 U 107/23) im Fall eines jungen Mannes, der mit Gartenclogs Motorrad fuhr, einen Unfall mit einer Autofahrerin erlitt und nun Schmerzensgeld für seinen amputierten Zeh verlangte. Laut Gericht empfehlen alle maßgeblichen Motorradverbände nur mit entsprechender Schutzkleidung Motorrad zu fahren, schließlich sei ein Motorradfahrer aufgrund der Instabilität seines Fahrzeugs im Straßenverkehr besonders gefährdet. Der junge Mann hätte geeignetes Schuhwerk beim Motorradfahren tragen sollen.

Wann haftet die Kommune beim Sturz vom Motorrad wegen schlechtem Straßenbelag?


Stürzt ein Motorradfahrer auf Rollsplitt kann er dafür kein Schmerzensgeld vom Land verlangen. Dies entschied das Landgericht (LG) Magdeburg (Az. 10 O 1092/13) im Fall eines Motorradfahrers, der auf einer Bundesstraße mit rund 50 km/h Geschwindigkeit auf einem Rollsplittfeld ausrutschte und sich erheblich verletzte. Vor dem Rollsplittfeld war ein Warnschild aufgestellt. Damit hat das Land seine Verkehrssicherungspflichten erfüllt, entschied das Gericht. Der Mann hätte seine Geschwindigkeit dem Straßenbelang anpassen müssen. Fehlt es aber an einem entsprechenden Warnhinweis, haftet die Kommune für den Rollsplit-Unfall, so das Schleswig-Holsteinische OLG (Az. 7 U 143/14).

Ein Land haftet im Falle eines Motorradunfalls auch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der Straßenbelag nicht ausreichende Griffigkeit aufweist und das Land diesen Mangel nicht behebt, so das LG Detmold (Az. 9 O 86/15).

Wer haftet bei einem Motorradunfall?


Ein Motorradfahrer, der während seiner Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr Kunststücke, wie Fahren nur auf dem Hinterrad, macht, muss sich bei einem Unfall ein Mitverschulden von 50 Prozent wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht anlasten lassen, entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 38/22).

Kommt es zu einem Unfall, weil ein Motorradfahrer einem Fußgänger ausweichen muss, der unvermittelt auf der Fahrbahn stehen bleibt, hat der gestürzte Motorradfahrer einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des Mitverschuldens des Fußgängers, so das OLG Saarbrücken (Az. 4 U 425/09 – 120).

Stürzt ein Motorradfahrer beim Bremsen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden, spricht das für einen zu geringen Abstand und mangelnde Aufmerksamkeit, so das OLG Celle (Az. 14 U 32/23). Das Gericht stellt klar, dass dies auch für berührungslose Unfälle gilt.

Motorrad kippt um – Wer zahlt den Schaden?


Kippt ein abgestelltes Motorrad um und beschädigt ein Auto, hat der Autofahrer nicht immer einen Anspruch auf Schadensersatz. Ist die Umkipp-Ursache nicht geklärt und wurde das Motorrad ordnungsgemäß mit Hilfe des Haupt- oder Seitenständers abgestellt, scheidet eine Haftung des Motorradfahrers wegen Betriebsgefahr aus, so das Amtsgericht (AG) Rüsselsheim (Az. 3 C 536/99). Anders das LG Bochum (Az. 5 S 195/03) wonach der Motorradfahrer aufgrund der Betriebsgefahr seiner Maschine für die Lackschäden und Beulen am Auto haftet.

Was müssen Motorradfahrer bei Pulk-Fahrten beachten?


Fahren Motorradfahrer einvernehmlich als Gruppe im Pulk ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand zu wahren, ist das als stillschweigende Haftungsbeschränkung anzusehen, so das OLG Frankfurt am Main (Az. 22 U 39/14). Bei einem Unfall mit einem anderen Motorradfahrer haftet der Unfallverursacher dann nur bei grober Fahrlässigkeit.

Übrigens: Kommt es bei einer Motorradtour, die von einem Reiseveranstalter durchgeführt wird, aufgrund eines Fahrfehlers eines Teilnehmers zu einem Motorradunfall, haftet dafür nicht der Reiseveranstalter, so das OLG Stuttgart (Az. 3 U 23/23). Laut Gericht garantiert der Reiseveranstalter keine Unfallfreiheit auf der Reise.

Können auch Motorradfahrer eine Fahrtenbuchauflage erhalten?


Nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer droht eine Fahrtenbuchauflage, wenn sie bei der Ermittlung eines Fahrers bei einem Verkehrsverstoß nicht ausreichend unterstützend tätig werden. Dies entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 967/15.NW) im Fall eines Motorradfahrers, dem vorgeworfen wurde, mit 173 km/h über eine Bundesstraße gerast zu sein und der bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend half. Der Mann wurde zu 12 Monaten Fahrtenbuch führen verpflichtet.

Die Behörde darf bei Motorradfahrern auch Fahrtenbuch von längerer Dauer anlegen, entschied das BVerwG (Az. 3 C 13.14). Begründung: Die Sanktion würde ansonsten bei nur saisonal genutzten Motorrädern im Winter nicht greifen.

Auf was muss man beim Sozius am Motorrad achten?


Für Beifahrer muss ein Motorrad mit einem entsprechenden Sitz und Fußstützen ausgestattet sein. Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz sowie eine Radverkleidung notwendig.

erstmals veröffentlicht am 07.04.2016, letzte Aktualisierung am 12.03.2024

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