Rechtsanwalt für Familienrecht in Nidda
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt

Scheidung - Voraussetzungen - Informationen
Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.
Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.
Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Da für eine Scheidung im deutschen Scheidungsrecht Anwaltszwang herrscht, muss sich das ehemalige Paar vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.
Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens
Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Sind nach der Trennung bereits drei Jahre vergangen ist die Scheidung ohne Angabe weiterer Gründe möglich. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.
Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.
Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Ein Anwalt für Familienrecht in Nidda liefert zuverlässigen Rechtsrat.
Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen
Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.
In den letzten Jahren lag die Anzahl an Scheidungen auf hohem Niveau.
Welche Schritte werden während einer Scheidung durchlaufen. Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Das Gericht wird ein Verfahren zum Versorgungsausgleich durchführen und die Eheleute dazu befragen. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.
Familienrecht und die Corona Pandemie
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung
Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Gesellschaftlich gesehen ist der Unterhalt einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.
Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.
Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.
Die Berechnung des Kindesunterhalts
Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich „unterhaltsrelevantes“ Einkommen berücksichtigt. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Unterhalt des Ehegatten
Ist es einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich (z.B. wegen kleiner Kinder) ausreichend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, hat er normalerweise Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Um solche eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, sollten Sie unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Je nach Sachverhalt können so gute Lösungen für alle Parteien gefunden werden. Dies vermeidet viele weitere Konflikte.
Selbstbehalt
Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Beauftragen Sie einen Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht um sicher und gut beraten zu sein.
Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Möchte man Informationen über Unterhaltsvorschuss, so wendet man sich an das kommunale Jugendamt.
Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl
Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes
Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.
Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.
Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Bei verheirateten Paaren muss das alleinige Sorgerecht gut begründet sein und dem Kindeswohl dienen. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Nidda zuverlässigen Rechtsrat.
Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!
Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.
Wem hilft der Anwalt für Familienrecht ?
Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.