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Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
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Rechtsanwalt Timo Seßler Karlsruhe
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.

Ordnungswidrigkeitenrecht

2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.

Während der Probezeit gelten strenge Regeln

Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.

Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen

Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Wie viel Alkohol wird in anderen EU-Ländern toleriert?

Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VWBierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

zwei KFZ in einen Unfall verwickeltzwei KFZ in einen Unfall verwickelt Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ab jetzt wird die Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Führerscheinentzug und MPU

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.

Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts

Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten FahhradFahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit zeugt eher von Fahrlässigkeit. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

Arm im Gips nach einem VerkehrsunfallArm im Gips nach einem Verkehrsunfall Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Anwälte für Verkehrsrecht klären die rechtliche Sachlage im Falle eines Unfalles.

Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?

Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.

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