Silvesterfeuerwerk – Was müssen Sie beachten?
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Für viele Menschen gehört das Feuerwerk zur Silvesternacht dazu. Raketen, Böller und Batterien sorgen für spektakuläre Lichteffekte, sie bergen aber auch rechtliche, sicherheitsrelevante und haftungsrechtliche Risiken. Wer zum Jahreswechsel Feuerwerk zündet, sollte daher wissen, was erlaubt ist, wo Grenzen bestehen und welche Folgen Verstöße haben können.
- Wo ist Feuerwerk an Silvester erlaubt und wo verboten?
- Wann darf an Silvester Feuerwerk gezündet werden?
- Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Böllerverbot?
- Welche Feuerwerkskörper sind an Silvester erlaubt?
- Was droht beim Gebrauch von unerlaubtem Feuerwerk?
- Wie muss abgebranntes Feuerwerk entsorgt werden?
- Wer haftet für Querschläger, Brände und Körperverletzungen aufgrund von Silvester-Feuerwerk?
- Welche Aufsichtspflicht haben Eltern beim Silvester-Feuerwerk?
- Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Feuerwerkskörper?
- Wer haftet für Unfälle auf Silvesterpartys von Jugendlichen?
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Wo ist Feuerwerk an Silvester erlaubt und wo verboten?
Die einzelnen Bundesländer, bzw. die Kommunen, entscheiden, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt und verboten ist. Viele Städte und Kommunen haben etwa um historische Gebäude zu schützen oder Ausschreitungen zu vermeiden für bestimmte Stadtteile Böllerverbote erlassen.
Laut Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe, SprengG) und Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen Raketen und Böller zum Beispiel auch nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kirchen gezündet werden. Auch bei Fachwerk- und Reethäusern ist das Abknallen von Feuerwerk nicht gestattet. Bei großen Menschenansammlungen können sogenannte private Feuerwerke vollständig untersagt werden.
Wann darf an Silvester Feuerwerk gezündet werden?
Privates Silvesterfeuerwerk ist ausschließlich in der Silvesternacht erlaubt. Es gibt aber keine bundeseinheitliche Regelung, wann Silvester-Feuerwerk gezündet werden darf. In manche Kommunen wird die Böllerei an Silvester per Satzung auf einen Zeitraum zwischen 18.00 und 7.00 Uhr beschränkt.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Böllerverbot?
Raketen dürfen in Deutschland nur vom 31. Dezember 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr gezündet werden. Wer außerhalb dieses Zeitraums ein Feuerwerk ohne Genehmigung zündet, riskiert eine Geldbuße von bis 50.000 Euro.
Auch der Verstoß gegen kommunale Böllerverbote wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Welche Feuerwerkskörper sind an Silvester erlaubt?
In Deutschland dürfen Privatpersonen grundsätzlich nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 verwenden. Dazu gehören bspw. kleine Silvesterraketen, Batteriefeuerwerk, Tischfeuerwerk, und Wunderkerzen. Raketen mit der Kennzeichnung „CE“ und „NEM“ sind ebenfalls zulässig. Diese Feuerwerkskörper sind für den Gebrauch durch Erwachsene vorgesehen und im Handel frei erhältlich. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist erlaubnispflichtig und darf nur von Fachkundigen gezündet werden.
Aufgepasst: Achten Sie darauf, nur zugelassene Produkte aus dem Handel zu verwenden und diese gemäß der Anleitung zu zünden. Feuerwerkskörper können gefährlich sein!
Was droht beim Gebrauch von unerlaubtem Feuerwerk?
Der Gebrauch von unerlaubtem Feuerwerk kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Als unerlaubt gelten insbesondere Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung, illegal importierte Böller, selbst gebaute oder manipulierte Pyrotechnik sowie Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ohne behördliche Genehmigung. Je nach Einzelfall drohen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Bereits das unerlaubte Zünden kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, zudem wird das Feuerwerk in der Regel beschlagnahmt. Handelt es sich um besonders gefährliche Pyrotechnik oder werden Menschen oder Sachen gefährdet, kann daraus schnell eine Straftat werden. In solchen Fällen sind Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen möglich, ebenso ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Besonders problematisch ist die Haftung für Schäden. Wer mit illegalem Feuerwerk Brände verursacht oder Personen verletzt, haftet grundsätzlich vollumfänglich. Die private Haftpflichtversicherung greift in diesen Fällen meist nicht, da der Schaden durch einen verbotenen oder grob fahrlässigen Gebrauch entstanden ist. Die finanziellen Folgen können daher existenzbedrohend sein.
Zusätzlich drohen weitere Konsequenzen wie Durchsuchungen bei Verdacht auf Lagerung verbotener Pyrotechnik, Schadensersatzforderungen oder insbesondere bei Jugendlichen Maßnahmen nach dem Jugendstrafrecht. Gerade der Import von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland wird von Behörden und Gerichten besonders streng verfolgt, da diese Produkte häufig deutlich gefährlicher sind als in Deutschland zugelassenes Feuerwerk.
Wie muss abgebranntes Feuerwerk entsorgt werden?
Nach dem Feuerwerk ist es wichtig, die Rückstände sicher zu entsorgen. Feuerwerkskörper und -abfälle gehören nicht in den normalen Müll oder in die Natur. Achten Sie darauf, dass alle Reste ordnungsgemäß entsorgt werden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden.
Wer haftet für Querschläger, Brände und Körperverletzungen aufgrund von Silvester-Feuerwerk?
Leider kommt es beim Silvester-Feuerwerk immer wieder zu Unfällen und Schäden durch Querschläger, Blindgänger oder einfach unsachgemäßen Gebrauch. Trifft beim Silvesterfeuerwerk ein querschlagender Knaller auf leicht brennbare synthetische Kleidung und fängt diese anzubrennen, trägt das Opfer eine Mitschuld am Unfall. Das entschied das Thüringische Oberlandesgericht (OLG) (Az. 5 U 146/06). „Ungenügende“ Kleidung bei einem Feuerwerk sei der betroffenen Person selbst zu zurechnen, so die Richter.
Wer von seinem Grundstück aus eine Rakete zündet und diese beim Nachbarn ein Gebäude in Brand setzt, muss für den Schaden aufkommen, auch wenn ihn keine „Schuld“ am Brand trifft. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Az. 10 U 219/07) hervor: Als Nachbar hafte er aufgrund des so genannten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Entscheidend sei, dass der Mann die Rakete nicht etwa von einer öffentlichen Straße aus, sondern von seinem Grundstück aus abgefeuert habe. Gingen von einem Privatgrundstück Einwirkungen auf ein anderes aus, die der davon Betroffene nicht unterbinden konnte und die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überstiegen, so habe er einen Ausgleichsanspruch.
Nach zwei Hausbränden in der Silvesternacht lehnte hingegen das LG Potsdam (Az. 25 Qs 8/25) den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Brandstiftung ab. Zwar hatten Feiernde in einem Garten Feuerwerk gezündet, ein hinreichender Tatverdacht ließ sich jedoch nicht begründen. Angesichts flächendeckenden Silvesterfeuerwerks, fehlender Zeugen und möglicher alternativer Brandursachen konnte der Ursprung der Brände nicht eindeutig zugeordnet werden. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung sah das Gericht nicht, da das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester grundsätzlich erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert sei. Ohne überwiegend wahrscheinliche Schuldfeststellung durfte daher kein Strafbefehl erlassen werden.
Eine Frau, die ihren Nachbarn beleidigte und mit einer Silvesterrakete auf ihn geschossen hat, wurde vom Amtsgericht (AG) München (Az. 813 Ls 111 Js 115054/20) wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die gegen eine Zahlung von 1.500 Euro an eine gemeinnützige Straffälligenhilfe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
An die Voraussicht und Sorgfalt derjenigen Personen, die ein Feuerwerk veranstalten bzw. entzünden, sind grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen, stellt das OLG Stuttgart (Az. 10 U 116/09) klar. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgeschlagenen Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können. Allerdings haftet derjenige, der die Feuerwerksrakete gezündet hat, für den eingetretenen Schaden mangels Verschulden dann nicht, wenn an einem in der Nachbarschaft befindlichen Gebäude durch eine fehlgehende Feuerwerksrakete ein Brandschaden eintritt und die Gefahr des Eindringens des Feuerwerkskörpers in das Gebäude und eines dadurch ausgelösten Brandes bei aller Sorgfalt nicht erkennbar war, so das Gericht.
Ein teurer Spaß können auch Schäden durch Silvesterknaller an Gebäude sein. Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth (Az. 13 S 6682/97) muss der Veranstalter einer Silvesterfeuerwerks ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, dass niemand zu Schaden kommt. Für eine verrußte Hauswand durch Silvesterknaller sprach das Gericht dem Hauseigentümer 1.550 Euro Schadensersatz zu.
Genügend Sicherheitsabstand zu den umstehenden Zuschauern ist bei einem Feuerwerk besonders wichtig. Wird dieser nicht eingehalten, muss der Feuerwerkszünder für den Schaden eines Querschlägers haften. Dies entschied das OLG Nürnberg (Az. 6 U 949/95) im Fall einer Zuschauerin, die durch einen Querschläger fast erblindete.
Ein Mann, der Silvesterraketen in Richtung einer Ansammlung von Nachbarn zündete, wurde vom AG München (Az. 813 Ls 111 Js 115054/20) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Zahlung von 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt.
Ein Mann, der mit einem Schreckschussrevolver in Silvesternacht Schüsse abknallte, wurde vom AG München (Az. 1116 Cs 117 Js 115394/23) wegen unerlaubtem Schießen mit einer Schusswaffe zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt.
Welche Aufsichtspflicht haben Eltern beim Silvester-Feuerwerk?
Kinder sollten nur unter Aufsicht und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen Feuerwerk abbrennen. Nach einem Urteil des OLG Schleswig-Holstein (Az. 5 U 123/97) verletzen Eltern auch ihre Aufsichtspflicht, wenn sie einem siebenjährigen Kind gestatten, eine Rakete zu zünden.
Eltern müssen Silvesterfeuerwerk vor ihren Kindern sicher aufbewahren. Finden die Kinder die Silvesterraketen und kommt es aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung zu Schäden, haften die Eltern aufgrund ihrer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht, so das LG München I (Az. 31 S 23681/00).
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Feuerwerkskörper?
Wer Feuerwerk zündet, haftet für alle verursachten Schäden, etwa für Sachschäden, wie beschädigte Autos, Balkone, Fassaden, Personenschäden oder Brandfolgen. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden in der Regel ab, aber nur bei erlaubtem und sachgemäßem Umgang mit dem Feuerwerk. Bei grober Fahrlässigkeit oder Verstößen kann der Versicherungsschutz entfallen.
Wer haftet für Unfälle auf Silvesterpartys von Jugendlichen?
Eine Mitschuld an einem Wohnungsbrand müssen sich auch Eltern anrechnen lassen, die ihrer 18-jährigen Tochter erlauben, alleine eine Silvesterparty zu veranstalten, bei der ein Gast das Haus mit einer nicht vollständig abgebrannten Rakete abfackelt, so das OLG Köln (Az. 11 U 126/99). Die Kölner Richter entschieden, es sei allgemein bekannt, dass nicht jeder einzelne Knallkörper ordnungsgemäß funktioniere. Deshalb hätte die Tochter darauf achten müssen, dass von den gezündeten Feuerwerkskörpern keine Gefahr ausging. Dies habe sie versäumt, und ihr Verschulden müssten sich die an dem Abend abwesenden Eltern zurechnen lassen.
Im Fall eines Jugendlichen der im angetrunkenen Zustand über die Stränge schlug und draußen eine selbstgebastelte Rohrbombe anzündete und sich dabei schwer verletzte, lehnte das OLG Celle (Az. 9 U 360/98) eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter des Gastgebers ab. Ein 17-jähriger Jugendlicher bedürfe nur noch einer sehr eingeschränkten Aufsicht. Außerdem habe die Frau nicht damit rechnen müssen, dass ein Gast heimlich eine selbstgebastelte Rohrbombe mitbringen und draußen zünden werde.
erstmals veröffentlicht am 31.12.2019, letzte Aktualisierung am 26.12.2025
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