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Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider Wiesbaden
Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider
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Rechtsanwalt Werner E. Müller
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft

Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.

Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.

Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Was muss bei einer Scheidung geregelt werden. Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Mainz

Oft sind die gemeinsamen Vermögenswerte ein Auslöser für Streit.

Wurde für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt, ist nun dieser Zugewinn zu ermitteln.

Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Wird die Ehe mit minderjährigen Kindern geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ein Elternteil mit den Kindern lebt. In einer Ehe ohne Kinder bestimmt der dauerhafte Wohnort des Antraggegners den Gerichtsstand, oder es wohnt noch einer der beiden Eheleute in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist der dortige Gerichtsbezirk zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest.

Corona und das Familienrecht

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.

Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt

Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Geldunterhalt meint den finanziellen Beitrag des Unterhaltes. Als Unterhaltsverpflichteter muss man allerdings auch in der Lage sein diesen Unterhalt bestreiten zu können. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Die Berechnung des Kindesunterhalts

Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte „unterhaltsrelevante“ Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Unterhalt des Ehegatten

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner – meist aufgrund der Kinder – nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass sie nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern.

Selbstbehalt in Kürze

Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Das Berechnen des Unterhalts

Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Wer sich nicht gut beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Der Unterhaltsvorschuss

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.

Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären. Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter? Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Im Sorgerecht liefert ein Anwalt für Familienrecht in Mainz zuverlässigen Rechtsrat.

Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Hilfreich: Trennungsvereinbarung

Formular Trennungsvereinbarung