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Finden Sie einen Anwalt für Familienrecht in Alsfeld für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwalt Christian Wolf Lauterbach
Rechtsanwalt Christian Wolf
Kanzlei Finnefroh · Wolf · Schul / C. Wolf
Rechtsanwalt
Bahnhofstraße 61, 36341 Lauterbach
06641 - 96740
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Christian Wolf, Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht in Lauterbach. In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar, berate und unterstütze ich meine Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten sowie der Geltendmachung berechtigter Ansprüche. Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Mandanten zudem in der Phase der Trennung und sorge für die gerechte Regelung des Unterhalts, des Sorgerechts und des Versorgungsausgleichs. Meine Kompetenzen. Nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1999 begann ich mich auf die Gebiete des Arbeitsrechts und Familienrechts zu spezialisieren. Damit ich meinen Mandanten stets eine fundierte Beratung auf Basis der aktuellen Rechtssprechung und Vorschriften bieten kann, absolvierte ich 2003 die Lehrgänge und Prüfungen zum Fachanwalt im Arbeits- und Familienrecht. Seit 2007 führe ich zudem das Notariat in Lauterbach und habe mich im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit zunehmend mit Fragen des Erbrechts beschäftigt. Die enge Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Schul und Klöß ermöglicht es mir in ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Informationen zur Ehescheidung

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine erneute Annäherung der Eheleute ist nicht mehr zu erwarten, sie leben bereits mindestens ein Jahr räumlich getrennt.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.

Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt oder Fachanwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.

Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens

Hängt ein Partner emotional noch an der Ehe und am Ehepartner so wird er der Scheidung nicht zustimmen und bekommt die Möglichkeit in insgesamt drei Trennungsjahren, den Partner von seiner Sicht zu überzeugen. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Alsfeld liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.

Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Kinderlose Ehepartner lassen sich in aller Regel vor dem Gericht des Antraggegners scheiden es sei denn, einer der beiden Ehepartner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dies ist dann entscheidend für den Gerichtsstand. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest. Mit Ehevertrag lässt sich eine Scheidung deutlich schneller vollziehen.

Covid-19 und Familienrecht

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.

Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Die Berechnung des Kindesunterhalts

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Ehegattenunterhalt

Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.

Die Berechnung des Unterhalts

Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Der Unterhaltsvorschuss

Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Hat das Kind und sein betreuender Elternteil seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wohnt das Kind mit dem betreuenden Elternteil dauerhaft in der gleichen Wohnung, so erfüllt es eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beziehen zu können.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Ledige, oder verwitwete Mütter erhalten das alleinige Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Das Familiengericht wird die Eignung der Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Sachverständigen prüfen ehe es ihm stattgibt oder ablehnt. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Alsfeld der sich im Sorgerecht auskennt.

Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!

Eine abgeschlossene Sorgerechtsverfügung regelt im Todesfalle der Eltern oder auch nach einem schweren Unfall wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind ihren Willen zu äußern, bei wem das Kind aufwachsen soll. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Wann braucht man den Anwalt für Familienrecht?

Eskaliert eine Situation und führt zu Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt eine große fachliche Hilfe und Unterstützung. Selbst bei außergerichtlichen Streitereien kann ein Anwalt mit seiner Kompetenz helfen die eigenen Interessen durchzusetzen.

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