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Rechtsanwälte und Kanzleien für Familienrecht in Aurich finden

Rechtsanwälte aus Aurich & Umgebung mit Fachgebiet Familienrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Aurich
Rechtsanwalt Burkhard Bühre Oldenburg
Rechtsanwalt Burkhard Bühre
RAe Saathoff Habe Franke Bühre
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bremer Straße 1, 26135 Oldenburg
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Aurich
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Voraussetzungen - Informationen

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.

Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.

Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt oder Fachanwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.

Drei Trennungsjahre

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Hier finden Sie einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Darüber, was mit den Vermögenswerten geschieht, die während einer Ehe angewachsen sind, ist Einigkeit zu erzielen. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Aurich im Fall einer Scheidung.

Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.

Wurde für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt, ist nun dieser Zugewinn zu ermitteln.

Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.

Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Die Ehescheidung ist an dem Familiengericht einzureichen, wo der Ehegatte mit allen gemeinschaftlichen, minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Corona und das Familienrecht

Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhalt im Familienrecht

Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Gesellschaftlich gesehen ist der Unterhalt einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Den Kindesunterhalt berechnen

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel „unterhaltsrelevantes“ Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich – sofern ein Anspruch vorhanden ist – die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes beeinflussen. Beantragen Sie möglichst zeitnah Ihren Unterhalt, da eine Verzögerung sich zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.

Der Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.

Die Berechnung des Unterhalts

Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Lassen Sie sich von einem Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Unterhaltsvorschuss

Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Weigert sich die alleinerziehende Mutter den Vater zu nennen oder zu helfen den Aufenthaltsort des Vaters zu finden, so wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht bewilligt werden. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Wie die rechtliche Sicht zum Thema Sorgerecht ist, findet man im BGB Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Im Sinne des Kindes haben sich die Eltern bei allen für das Kind bedeutsamen Entscheidungen gemeinsam zu einigen. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Mithin die schwerste Entscheidung, die zum Wohle des Kindes getroffen werden muss, ist die Einigung bei welchem Elternteil das Kind wohnen soll. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Aurich für das Sorgerecht.

Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Ist der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.

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