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Kanzlei Dr. Erdmann
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Goethering 3, 49074 Osnabrück
Rechtsanwaltskanzlei König
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück
Die Scheidung, das Ende einer Ehe
Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Geht ein Partner wiederholt fremd, kann dies als Missachtung gesehen werden und ist ein ausreichender Trennungsgrund. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung.
Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens
Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken. Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Bissendorf
Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.
Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest.
Familienrecht und Corona
Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Kann sich das Thema Impfen auf die Umgangsberechtigung auswirken? Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Unterhalt im Familienrecht
Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.
Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.
Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner
Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Die Unterhaltsberechnung bedeutet nicht automatisch, dass der Monatslohn des Alleinverdieners „durch zwei“ geteilt wird. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass sie nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen.
Selbstbehalt kurz erklärt
Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.
Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden
Die Unterhaltsberechnung kann schnell kompliziert und undurchsichtig werden. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einem erfahrenen Anwalt helfen.
Einen Vorschuss vom Unterhalt?
Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.
Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss
Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.
Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht - Kindeswohl: Das müssen Eltern wissen
Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Im Sinne des Kindes haben sich die Eltern bei allen für das Kind bedeutsamen Entscheidungen gemeinsam zu einigen. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Das Familiengericht kann, auf Antragstellung eines Elternteils, strittige Themen für das Kind klären, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.
Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.
Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Bissendorf für das Sorgerecht.
Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.