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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt
Scheidung - Voraussetzungen - Informationen
Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.
Die Ausnahme von dieser Regel:
Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert hier auf unserer Seite.
Die Scheidung nach drei Trennungsjahren
Hängt ein Partner emotional noch an der Ehe und am Ehepartner so wird er der Scheidung nicht zustimmen und bekommt die Möglichkeit in insgesamt drei Trennungsjahren, den Partner von seiner Sicht zu überzeugen. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Finden Sie mit uns einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
An was muss man bei einer Scheidung denken?
Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Dietzenbach.
Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.
Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.
Familienrecht und die Corona Pandemie
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht.
Unterhalt im Ehe- und Familienrecht
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. Unterhaltspflicht in Deutschland. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Die getrennten Eltern kümmern sich gemeinsam um den Unterhalt des Kindes indem einer das Geld beisteuert, der andere den täglichen Sorgfaltspflichten nachkommt.
Kindesunterhalt berechnen
Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich unterhaltsrelevantes Einkommen berücksichtigt. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Ehegattenunterhalt
Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel unterhaltsrelevantes Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich sofern ein Anspruch vorhanden ist die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.
Selbstbehalt
Mit Selbstbehalt wird gesichert, dass dem zu Unterhalt verpflichteten Elternteil genügend Geld verbleibt um seine laufenden Kosten zu decken. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.
Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden
Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Beauftragen Sie einen Anwalt oder Fachanwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht um sicher und gut beraten zu sein.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht - Kindeswohl: Das müssen Eltern wissen
Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Im Sinne des Kindes haben sich die Eltern bei allen für das Kind bedeutsamen Entscheidungen gemeinsam zu einigen. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?
Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Oft muss hier das Gesetz eine Entscheidung treffen. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Das alleinige Sorgerecht ist in Deutschland die Ausnahme.
Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Bei verheirateten Paaren muss das alleinige Sorgerecht gut begründet sein und dem Kindeswohl dienen. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in Dietzenbach.
Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.
Wie kann der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht helfen?
Eskaliert eine Situation und führt zu Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt eine große fachliche Hilfe und Unterstützung. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

