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Anwälte und Kanzleien für Familienrecht in Grenzach-Wyhlen finden

Anwälte für Familienrecht, die im Umkreis von Grenzach-Wyhlen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Sima Gabriele Uhlmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 215, 79576 Weil am Rhein
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
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Barbara Boll

Fachanwalt für Familienrecht
Luisenstraße 29, 79539 Lörrach
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dagmar Hitzfeld

Fachanwalt für Familienrecht
Turmstraße 37, 79539 Lörrach
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christine Kronberger

Basler Straße 174, 79539 Lörrach
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marion Maier-Issler

Fachanwalt für Familienrecht
Nansenstraße 7, 79539 Lörrach
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Karl Dobmeier

Fachanwalt für Familienrecht
Brisengasse 6, 79618 Rheinfelden (Baden)
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht

Infos zu Anwälte Familienrecht in Grenzach-Wyhlen
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .

Die Ausnahme von dieser Regel:

Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Das deutsche Scheidungsrecht gibt vor, dass ein Anwalt oder Fachanwalt die Vertretung vor Gericht übernimmt. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Drei Trennungsjahre

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Bei uns finden Sie erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Grenzach-Wyhlen

Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen

Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Welche Schritte werden während einer Scheidung durchlaufen. Gemäß § 114 des Familien­verfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.

Familienrecht und die Corona Pandemie

Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Besonders betroffen sind das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht und welche Auswirkungen z.B. eine angeordnete Quarantäne hat. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Der Rat eines Anwalts für Familienrecht ist der sicherste Weg um in dieser sich möglicherweise auch schnell veränderten Gesetzeslage rechtssicher beraten kann.

Unterhalt im Ehe- und Familienrecht

Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. So kümmert sich der eine Elternteil um das tägliche Wohl der gemeinsamen Kinder, der andere Elternteil ermöglicht dies durch finanzielle Unterstützung.

Kindesunterhalt ermitteln

Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Unterhalt für den Ehegatten

Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder eine Firmengründung können auch noch nach Festsetzung der Unterhaltshöhe den Lebensunterhalt beeinflussen. Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Für eine Scheidungsvereibarung sollten unbedingt beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin an ihrer Seite wissen. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.

Was ist der Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalt wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch der Partner laufende Kosten hat und die mit seinem Gehalt bestreiten können muss. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.

Die Berechnung des Unterhalts

Die Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungen können sehr schnell sehr kompliziert werden. Beauftragen Sie einen Anwalt oder Fachanwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht um sicher und gut beraten zu sein.

Einen Vorschuss vom Unterhalt?

Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Sorgerecht und Kindeswohl

Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Mithin die schwerste Entscheidung, die zum Wohle des Kindes getroffen werden muss, ist die Einigung bei welchem Elternteil das Kind wohnen soll. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.

Das alleinige Sorgerecht

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Kontaktieren Sie einen Familienanwalt in Grenzach-Wyhlen, der sich in Sorgerecht auskennt.

Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.

Für verheiratete Eltern hat die Sorgerechtsverfügung erst einmal keine hohe Relevanz, da das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils auf das noch lebende Elternteil übergeht. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Auch außergerichtlich hilft ein Anwalt seinem Mandanten gern und versiert bei der Durchsetzung seiner Interessen.

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