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Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens Bedburg
Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens
Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Adolf-Silverberg-Straße 37, 50181 Bedburg
02272 - 9089533
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Prof. Dr. Petra Berens, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bedburg und Leverkusen. Sie möchten Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Arzt oder Krankenhaus beanspruchen? Ihnen werden bestimmte Sozialleistungen von den Behörden verweigert? Sie sehen sich Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber ausgesetzt oder stehen kurz vor der Scheidung Ihrer Ehe? Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in Fragen dieser sowie aller weiteren innerhalb der vorgenannten Rechtsgebiete, möchte ich Ihnen gerne die Unterstützung bieten, die Sie suchen: eine effiziente, zielgerichtete und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Meine Kompetenzen. Den Weg der Juristerei einzuschlagen, war eine sehr bewusste Entscheidung. Nachdem ich das Studium erst im Alter von 35 Jahren aufgenommen hatte, gelang es mir innerhalb von 10 Jahren Studium, Referendariat und Promotion abzuschließen und letztendlich die Professur zu erhalten. Seit dem Jahre 2002 stehe ich meinen Mandanten als selbstständige Rechtsanwältin zur Verfügung und nahm 2004 meine Lehrtätigkeit als Professorin an der ...mehr
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Grevenbroich
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Informationen zur Ehescheidung

Sind in einer Ehe die Gegensätze nicht zu überbrücken, lässt man sich scheiden. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Das deutsche Scheidungsrecht verlangt, dass sich die Parteien vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Sind nach der Trennung bereits drei Jahre vergangen ist die Scheidung ohne Angabe weiterer Gründe möglich. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

An was muss man bei einer Scheidung denken?

Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Grevenbroich, der sich in Scheidungsfällen auskennt.

Oft sind die gemeinsamen Vermögenswerte ein Auslöser für Streit.

Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.

In den letzten Jahren lag die Anzahl an Scheidungen auf hohem Niveau.

Welche Schritte werden während einer Scheidung durchlaufen. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Corona und das Familienrecht

Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.

Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt

Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner

Ist es einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich (z.B. wegen kleiner Kinder) ausreichend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, hat er normalerweise Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Das Berechnen des Unterhalts

Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende stellen, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder erhalten. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Hat das Kind und sein betreuender Elternteil seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wohnt das Kind mit dem betreuenden Elternteil dauerhaft in der gleichen Wohnung, so erfüllt es eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beziehen zu können.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.

Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter?

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Das alleinige Sorgerecht

Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Grevenbroich der sich im Sorgerecht auskennt.

Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Wie das Testament, so ist auch die Sorgerechtsverfügung handschriftlich zu erstellen. Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Eskaliert eine Situation und führt zu Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt eine große fachliche Hilfe und Unterstützung. Ein Anwalt hilft auch dabei die Interessen seines Mandanten aussergerichtlich beizulegen.

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