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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt
Scheidung - Voraussetzungen - Informationen
Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.
In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.
Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Der Regelfall - Scheidung nach einem sogenannten Trennungsjahr
Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Geht ein Partner wiederholt fremd, kann dies als Missachtung gesehen werden und ist ein ausreichender Trennungsgrund. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.
Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich
Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.
Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt für Familienrecht in Großostheim.
Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.
Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.
Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Gemäß § 114 des Familienverfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.
Familienrecht in Coronazeiten
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Besonders betroffen sind das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.
Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt
Unterhalt bedeutet laut Familienrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Person, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitträgt. Grundsätzlich steht Unterhalt für das Gebot der Solidarität. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.
Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung
Der Bar- Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.
Kindesunterhalt ermitteln
Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte „unterhaltsrelevante“ Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.
Unterhalt für den Ex-Partner
Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner – meist aufgrund der Kinder – nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Schneller und einfacher wird eine Scheidung meist mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.
Der Selbstbehalt
Mit dem Selbstbehalt wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch der Partner laufende Kosten hat und die mit seinem Gehalt bestreiten können muss. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.
Das Berechnen des Unterhalts
Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Der Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Einen Vorschuss vom Unterhalt?
Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.
Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.
Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl
Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?
Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.
Gibt es auch ein alleiniges Sorgerecht?
Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Ein Familienanwalt in Großostheim berät bei einem Sorgerechtsfall.
Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer im Fall ihres Todes der gesetzliche Vormund für ihre minderjährigen Kinder werden und wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Auch wenn nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung ausstellen möchte ist dies möglich. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.
Warum zum Anwalt für Familienrecht?
Bei Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt immer eine wichtige fachliche Instanz und seinem Mandanten eine wichtige Unterstützung, egal um welche Situation es sich handelt. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.