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Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft
Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.
Die Ausnahme von dieser Regel:
Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr
Am einfachsten ist eine Trennung rechtlich nachzuvollziehen, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Hausstand auflösen und ein Partner aus der Wohnung auszieht. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Geht ein Partner wiederholt fremd, kann dies als Missachtung gesehen werden und ist ein ausreichender Trennungsgrund. Der wohl harmonischste Weg, wenn eine Beziehung gescheitert ist, ist der einer einvernehmlichen Scheidung.
Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich
Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken. Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Grünstadt, der sich in Scheidungsfällen auskennt.
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Kinderlose Ehepartner lassen sich in aller Regel vor dem Gericht des Antraggegners scheiden es sei denn, einer der beiden Ehepartner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dies ist dann entscheidend für den Gerichtsstand. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird.
Familienrecht und die Corona Pandemie
Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Unterhalt im Familienrecht
Unterhalt bedeutet laut Familienrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Person, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitträgt. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Unterhaltspflicht in Deutschland. Zu Unterhalt verpflichtet wird man nicht nur von rechts wegen, auch Vertragsvereinbarungen können zur Unterhaltspflicht führen.
Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Als Unterhaltsverpflichteter muss man allerdings auch in der Lage sein diesen Unterhalt bestreiten zu können. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Um die Höhe der Unterhaltszahlungen grundsätzlich gerechter zu gestalten (und die Gerichte weiter zu entlasten), wurde die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht in Düsseldorf ins Leben gerufen.
Unterhalt für den Ex-Partner
Ist es einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich (z.B. wegen kleiner Kinder) ausreichend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, hat er normalerweise Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel „unterhaltsrelevantes“ Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich – sofern ein Anspruch vorhanden ist – die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass sie nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann.
Der Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.
Die Berechnung des Unterhalts
Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Beauftragen Sie einen juristischen Fachmann um sicher und gut beraten zu sein.
Der Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Die Unterhaltsvorschusszahlung wird immer dann eingestellt, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil wieder selbst in der Lage ist seiner Verpflichtung nachzukommen.
Sorgerecht - Kindeswohl: Das müssen Eltern wissen
Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden. Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter? Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.
Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Bei verheirateten Paaren muss das alleinige Sorgerecht gut begründet sein und dem Kindeswohl dienen. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Ein Anwalt für Familienrecht in Grünstadt berät bei einem Sorgerechtsfall.
Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.
Für verheiratete Eltern hat die Sorgerechtsverfügung erst einmal keine hohe Relevanz, da das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils auf das noch lebende Elternteil übergeht. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils