Ihren Anwalt für Familienrecht in Hösbach finden
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt
Die Scheidung, das Ende einer Ehe
Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.
Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.
Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.
Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr
Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Geht ein Partner wiederholt fremd, kann dies als Missachtung gesehen werden und ist ein ausreichender Trennungsgrund. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt oder Fachanwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.
Nach drei Trennungsjahren
Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.
Was muss bei einer Scheidung geregelt werden.
Sie müssen sich über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geeinigt haben sowie über die Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Hösbach liefert zuverlässigen Rechtsrat.
Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen
Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Welche Schritte werden während einer Scheidung durchlaufen. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.
Familienrecht und Corona
Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht.
Unterhalt im Familienrecht
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Die Höhe des Unterhalts für die Kinder wird in der Regel mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Ehegattenunterhalt
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel unterhaltsrelevantes Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich sofern ein Anspruch vorhanden ist die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern. Eine Kanzlei für Familienrecht berät ihren Mandanten rechtssicher zu allen Themen das Familienrecht betreffend, wie auch u.a. bei Auseinandersetzungen über Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich. Unkomplizierter und schneller kann eine Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden. Für eine Scheidungsvereibarung sollten unbedingt beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin an ihrer Seite wissen. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.
Der Selbstbehalt
Mit Selbstbehalt wird gesichert, dass dem zu Unterhalt verpflichteten Elternteil genügend Geld verbleibt um seine laufenden Kosten zu decken. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.
Die Unterhaltsberechnung
Die Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungen können sehr schnell sehr kompliziert werden. Der Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Der Unterhaltsvorschuss
Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Möchte man Informationen über Unterhaltsvorschuss, so wendet man sich an das kommunale Jugendamt.
Wer darf wann Unterhaltsvorschuss beantragen?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Die kommunalen Jugendämter bekommen die Unterhaltsforderungen in Höhe des Vorschusses von dem alleinerziehenden Elternteil übertragen und fordern diesen dann beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder ein. Hat das Kind und sein betreuender Elternteil seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wohnt das Kind mit dem betreuenden Elternteil dauerhaft in der gleichen Wohnung, so erfüllt es eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beziehen zu können.
Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.
Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Sorgerecht und Kindeswohl
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes
Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.
Das alleinige Sorgerecht
Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Nur bei Gefährdung des Kindes kann ein gemeinsames Sorgerecht in ein alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden. Eine pauschale Aussage, wie der Vater ist ein schlechter Umgang für das Kind, reicht für eine Begründung nicht aus. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Hösbach für das Sorgerecht.
Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Auch wenn nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung ausstellen möchte ist dies möglich. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.
Warum zum Anwalt für Familienrecht?
Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Ein Anwalt hilft auch dabei die Interessen seines Mandanten aussergerichtlich beizulegen.

