Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Ibbenbüren
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Kanzlei Dr. Erdmann
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Goethering 3, 49074 Osnabrück
Rechtsanwaltskanzlei König
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück
Die Scheidung, das Ende einer Ehe
Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.
Der Normalfall: Scheidung nach einem Jahr der Trennung
Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Der wohl harmonischste Weg, wenn eine Beziehung gescheitert ist, ist der einer einvernehmlichen Scheidung.
Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich
Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. An was muss man bei einer Scheidung denken? Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Ein Anwalt für Familienrecht in Ibbenbüren berät im Falle einer Scheidung
Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.
Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Wird die Ehe mit minderjährigen Kindern geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ein Elternteil mit den Kindern lebt. In einer Ehe ohne Kinder bestimmt der dauerhafte Wohnort des Antraggegners den Gerichtsstand, oder es wohnt noch einer der beiden Eheleute in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist der dortige Gerichtsbezirk zuständig. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Das Familiengericht legt nach Feststellung des Versorgungsausgleichs den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen fest.
Familienrecht während Covid-19 Pandemie
Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Welche Folgen kann eine Impfweigerung für den umgangsberechtigten Partner haben? Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.
Alimente - Zahlung von Unterhalt
Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.
Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt
Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Die Höhe des Unterhalts für die Kinder wird in der Regel mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Unterhalt für den Ehegatten
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann.
Selbstbehalt in Kürze
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.
Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden
Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Beauftragen Sie einen juristischen Fachmann um sicher und gut beraten zu sein.
Kann man einen Unterhaltsvorschuss beantragen?
Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.
Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?
Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.
Kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt werden?
Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Die Unterhaltsvorschusszahlung wird immer dann eingestellt, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil wieder selbst in der Lage ist seiner Verpflichtung nachzukommen.
Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl
Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden. Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Seltener ist das alleinige Sorgerecht
Ledige, oder verwitwete Mütter erhalten das alleinige Sorgerecht. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Ibbenbüren, der sich in Sorgerecht auskennt.
Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils