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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Königslutter am Elm

Anwälte für Familienrecht, die im Umkreis von Königslutter am Elm Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Dörrheide

Lehnsmorgen 12 B, 38173 Sickte
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Agnes Radosch

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Marienstraße 3, 38364 Schöningen
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Breyer

Dorflage 24, 38126 Braunschweig
in 17.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maxi Krabbe

Mittelweg 2, 38106 Braunschweig
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Stebner

Fachanwalt für Familienrecht|204
Mittelweg 2, 38106 Braunschweig
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carola Brinkmann

Fachanwalt für Familienrecht
Porschestraße 32, 38440 Wolfsburg
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anke Bruch

Fachanwalt für Familienrecht
Friedrich-Ebert-Straße 71, 38440 Wolfsburg
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Kesselhut

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Roonstraße 7, 38102 Braunschweig
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Pfitzinger

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Kastanienallee 28/29, 38102 Braunschweig
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva Susanne Itschner

Brauerskamp 11, 38124 Braunschweig
in 19.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht

Infos zu Anwälte Familienrecht in Königslutter am Elm
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.

In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Sich scheiden lassen nach dem Trennungsjahr

Am einfachsten ist eine Trennung rechtlich nachzuvollziehen, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Hausstand auflösen und ein Partner aus der Wohnung auszieht. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.

Drei Trennungsjahre

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Sie müssen sich über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geeinigt haben sowie über die Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Königslutter am Elm berät im Falle einer Scheidung

Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.

Wurde für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt, ist nun dieser Zugewinn zu ermitteln.

Im Jahr 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt 153.500 Ehen geschieden.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die „noch Eheleute“. Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Familienrecht und Corona

Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Am sichersten holt man sich bei familienrechtlichen Fragen den Rat eines Anwalts für Familienrecht ein.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.

Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Den Kindesunterhalt berechnen

Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Unterhalt des Ehegatten

Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder eine Firmengründung können auch noch nach Festsetzung der Unterhaltshöhe den Lebensunterhalt beeinflussen. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. In einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten Experten für alle Auseinandersetzungen die eine Scheidung mit sich bringt, von Zugewinnausgleich bis Unterhaltsanspruch. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Um solche eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, sollten Sie unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.

Der Selbstbehalt

Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Sollte dem zum Unterhalt verpflichteten Ehepartner nicht genügend Geld zur Verfügung stehen nach Abzug seines Selbstbehaltes, so sorgt der Staat finanziell für die Kinder.

Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einer erfahrenen Anwaltskanzlei helfen.

Einen Vorschuss vom Unterhalt?

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt wann, in welchem Umfang und wie lange der Staat dem alleinerziehenden Elternteil einen Zuschuss zum Haushaltsgeld zahlt. Möchte man Informationen über Unterhaltsvorschuss, so wendet man sich an das kommunale Jugendamt.

Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss

Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Sorgerecht – Das Kindeswohl im Fokus

Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Im Sinne des Kindes haben sich die Eltern bei allen für das Kind bedeutsamen Entscheidungen gemeinsam zu einigen. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes

Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Das Familiengericht wird die Eignung der Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Sachverständigen prüfen ehe es ihm stattgibt oder ablehnt. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Königslutter am Elm der sich im Sorgerecht auskennt.

Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.

Ist der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich?

Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.

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