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Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens Leverkusen
Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens
Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Röttgerweg 6, 51371 Leverkusen
02272 - 9089533
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Prof. Dr. Petra Berens, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bedburg und Leverkusen. Sie möchten Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Arzt oder Krankenhaus beanspruchen? Ihnen werden bestimmte Sozialleistungen von den Behörden verweigert? Sie sehen sich Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber ausgesetzt oder stehen kurz vor der Scheidung Ihrer Ehe? Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in Fragen dieser sowie aller weiteren innerhalb der vorgenannten Rechtsgebiete, möchte ich Ihnen gerne die Unterstützung bieten, die Sie suchen: eine effiziente, zielgerichtete und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Meine Kompetenzen. Den Weg der Juristerei einzuschlagen, war eine sehr bewusste Entscheidung. Nachdem ich das Studium erst im Alter von 35 Jahren aufgenommen hatte, gelang es mir innerhalb von 10 Jahren Studium, Referendariat und Promotion abzuschließen und letztendlich die Professur zu erhalten. Seit dem Jahre 2002 stehe ich meinen Mandanten als selbstständige Rechtsanwältin zur Verfügung und nahm 2004 meine Lehrtätigkeit als Professorin an der ...mehr
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Leverkusen
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Informationen zur Ehescheidung

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.

Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Das Trennungsjahr vor einer Scheidung

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Was muss bei einer Scheidung geregelt werden.

Sie müssen sich über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geeinigt haben sowie über die Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt für Familienrecht in Leverkusen.

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. In einer Ehe ohne Kinder bestimmt der dauerhafte Wohnort des Antraggegners den Gerichtsstand, oder es wohnt noch einer der beiden Eheleute in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist der dortige Gerichtsbezirk zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Covid-19 und Familienrecht

Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Am sichersten holt man sich bei familienrechtlichen Fragen den Rat eines Anwalts für Familienrecht ein.

Unterhalt im Ehe- und Familienrecht

Unterhalt bedeutet laut Familienrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Person, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitträgt. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Geldunterhalt meint den finanziellen Beitrag des Unterhaltes. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner – meist aufgrund der Kinder – nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass der Lebensunterhalt nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Informieren Sie sich bei einer Kanzlei für Familienrecht über Themen wie Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Ein Rechtsanwalt wird Sie als seinen Mandanten bei rechtlichen Schwierigkeiten oder Auseinandersetzungen mit dem Expartner rechtssicher beraten. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.

Selbstbehalt in Kürze

Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Für Alleinerziehende kann es finanziell sofort eng werden, wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltszahlung nicht nachkommt, deshalb springt in solchen Fällen das Jugendamt ein.

Die Unterhaltsberechnung

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Beauftragen Sie einen Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht um sicher und gut beraten zu sein.

Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt wann, in welchem Umfang und wie lange der Staat dem alleinerziehenden Elternteil einen Zuschuss zum Haushaltsgeld zahlt. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes

Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.

Das alleinige Sorgerecht

Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Leverkusen zuverlässigen Rechtsrat.

Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Selbst bei außergerichtlichen Streitereien kann ein Anwalt mit seiner Kompetenz helfen die eigenen Interessen durchzusetzen.

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