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Anwaltssuche für Familienrecht in Lübeck Innenstadt

Rechtsanwältin Susann Barge-Marxen Lübeck
Rechtsanwältin Susann Barge-Marxen
Marxen, Barge-Marxen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht · Notarin · Mediatorin
Fünfhausen 1, 23552 Lübeck
0451/76070
Kontaktformular

Susann Barge-Marxen, Ihre Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Lübeck. Wenn Sie eine Rechtsberatung im Familienrecht oder im Erbrecht wünschen, dann stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu mir auf, und wir besprechen alles Weitere. Meine Kompetenzen für Sie. Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Familien- und Erbrecht abgelegt. Im Anschluss trat ich mein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle an. Nach erfolgreichem Abschluss meiner beiden Staatsexamina erhielt ich die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und arbeite seitdem als selbstständige Rechtsanwältin. Zudem habe ich Kompetenzen auf dem Gebiet der Mediation, also der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ich bin darüber hinaus auch Lehrbeauftragte an diversen juristischen Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel der juristischen Fakultät an der Universität Kiel. Meine Arbeitsweise. Wenn Sie sich dazu entschließen, mir Ihren Fall anzuvertrauen, dann möchte ich mir dieses entgegengebrachte Vertrauen auch verdienen. Ich nehme mir für Sie die notwendige Zeit ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung, das Ende einer Ehe

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Neben getrennten Konten ist es auch wichtig, dass ab dem Tag der Trennung jeder Partner für seine Verbindlichkeiten selbst aufkommt, auch wenn eine räumliche Trennung wirtschaftlich nicht tragbar ist. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens

Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt für Familienrecht in Lübeck Innenstadt.

Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.

Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.

Corona und das Familienrecht

Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Besonders betroffen sind das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.

Unterhalt im Ehe- und Familienrecht

Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.

Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich „unterhaltsrelevantes“ Einkommen berücksichtigt. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner

Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.

Selbstbehalt in Kürze

Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.

Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden

Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Lassen Sie sich von einem Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Der Unterhaltsvorschuss

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt wann, in welchem Umfang und wie lange der Staat dem alleinerziehenden Elternteil einen Zuschuss zum Haushaltsgeld zahlt. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Wer darf wann Unterhaltsvorschuss beantragen?

Einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende stellen, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder erhalten. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Wie die rechtliche Sicht zum Thema Sorgerecht ist, findet man im BGB Verheiratete Eltern tragen das gemeinsame Sorgerecht. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes

Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Hier versucht das Gericht unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte für das Kind eine bestmögliche Entscheidung zu finden.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Lübeck Innenstadt zuverlässigen Rechtsrat.

Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer im Fall ihres Todes der gesetzliche Vormund für ihre minderjährigen Kinder werden und wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Wie kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Eskaliert eine Situation und führt zu Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt eine große fachliche Hilfe und Unterstützung. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

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