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Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung
Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.
Das Trennungsjahr vor einer Scheidung
Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Da für eine Scheidung im deutschen Scheidungsrecht Anwaltszwang herrscht, muss sich das ehemalige Paar vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.
Nach drei Trennungsjahren
Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.
Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Neubiberg im Fall einer Scheidung.
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.
Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.
Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.
Familienrecht während Covid-19 Pandemie
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.
Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Zu Unterhalt verpflichtet wird man nicht nur von rechts wegen, auch Vertragsvereinbarungen können zur Unterhaltspflicht führen.
Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche
Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. So kümmert sich der eine Elternteil um das tägliche Wohl der gemeinsamen Kinder, der andere Elternteil ermöglicht dies durch finanzielle Unterstützung.
Kindesunterhalt ermitteln
Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Ehegattenunterhalt
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.
Was ist der Selbstbehalt
Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Die Berechnung des Unterhalts
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.
Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.
Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?
Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle
Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Das Familiengericht kann, auf Antragstellung eines Elternteils, strittige Themen für das Kind klären, wenn die Eltern sich nicht einigen können.
Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes
Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.
Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.
Ledige, oder verwitwete Mütter erhalten das alleinige Sorgerecht. Bei verheirateten Paaren muss das alleinige Sorgerecht gut begründet sein und dem Kindeswohl dienen. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Neubiberg zuverlässigen Rechtsrat.
Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Wem hilft der Anwalt für Familienrecht ?
Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Selbst bei außergerichtlichen Streitereien kann ein Anwalt mit seiner Kompetenz helfen die eigenen Interessen durchzusetzen.