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Ihren Anwalt für Familienrecht in Oberasbach finden

Rechtsanwältin Dorothea Ehrmann Fürth
Rechtsanwältin Dorothea Ehrmann
Anwaltskanzlei Ehrmann & Schweininger
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kaiserstraße 30, 90763 Fürth
0911 97173 0
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Dorothea Ehrmann, Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht in Fürth. Ich bin gerne für Sie da, wenn Sie sich mit familienrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert sehen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf! Kompetenzen und Werdegang. Ich bin seit 2014 als Rechtsanwältin zugelassen. Durch den Nachweis entsprechender Erfahrung, intensive und anhaltende Fortbildung und entsprechende Prüfungen habe ich die Berechtigungen erworben, die Titel der Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen. Das Familienrecht und Arbeitsrecht sind auch meine Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei. Meine Kompetenzen im Familienrecht. Meist konsultiert man einen Anwalt für Familienrecht, wenn man rechtliche Hilfe wegen einer Trennung oder Scheidung benötigt. Dann geht es um Dinge, über die man niemals zuvor nachgedacht hat: die vorhandenen Vermögenswerte möglichst gerecht auf beide Parteien aufzuteilen oder zu klären, bei wem die Kinder in Zukunft leben werden und wie man das Umgangsrecht gestaltet. Oder darum, zu prüfen, ob ein Unterhaltsanspruch besteht ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine erneute Annäherung der Eheleute ist nicht mehr zu erwarten, sie leben bereits mindestens ein Jahr räumlich getrennt.

Scheidung unter einem Jahr Trennung

Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Wann gelten drei Trennungsjahre

Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Finden Sie mit uns einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt für Familienrecht in Oberasbach.

Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.

Im Jahr 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt 153.500 Ehen geschieden.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Gemäß § 114 des Familien­verfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Mit Ehevertrag lässt sich eine Scheidung deutlich schneller vollziehen.

Corona und das Familienrecht

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Welche Folgen kann eine Impfweigerung für den umgangsberechtigten Partner haben? Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt

Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Der Bar- Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, jedoch ist darauf Rücksicht zu nehmen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von „Naturalien“ nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Kindesunterhalt berechnen

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes beeinflussen. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Um solche eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, sollten Sie unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Selbstbehalt kurz erklärt

Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Die Berechnung des Unterhalts

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einer erfahrenen Anwaltskanzlei helfen.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Weigert sich die alleinerziehende Mutter den Vater zu nennen oder zu helfen den Aufenthaltsort des Vaters zu finden, so wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht bewilligt werden. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Verheiratete Eltern tragen das gemeinsame Sorgerecht. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Das alleinige Sorgerecht

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Oberasbach zuverlässigen Rechtsrat.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.

Ist der Anwalt für Familienrecht unumgänglich?

Lässt sich eine Situation nicht friedlich beilegen, so führt dies oft zu Rechtsstreitigkeiten in denen man sich sehr gern zur Unterstützung einen versierten Juristen an die Seite wünscht. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

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