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Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Richteberg 12, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist
Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Das Trennungsjahr vor einer Scheidung
Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Da für eine Scheidung im deutschen Scheidungsrecht Anwaltszwang herrscht, muss sich das ehemalige Paar vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert hier auf unserer Seite.
Drei Trennungsjahre
Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.
Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Osterode am Harz, der sich in Scheidungsfällen auskennt.
Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die noch Eheleute. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Haben die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, so ist eine Scheidung meist sehr viel unkomplizierter.
Familienrecht während Covid-19 Pandemie
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Der Rat eines Anwalts für Familienrecht ist der sicherste Weg um in dieser sich möglicherweise auch schnell veränderten Gesetzeslage rechtssicher beraten kann.
Unterhalt im Familienrecht
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.
Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche
Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.
Die Berechnung des Kindesunterhalts
Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. unterhaltsrelevante Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt
Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.
Der Selbstbehalt
Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.
Das Berechnen des Unterhalts
Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Der Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Der Unterhaltsvorschuss
Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.
Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.
Sorgerecht und Kindeswohl
Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.
Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?
Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.
Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.
Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden und "schlechter Umgang" ist als Begründung nicht ausreichend. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Kontaktieren Sie einen Familienanwalt in Osterode am Harz, der sich in Sorgerecht auskennt.
Sorgen Sie vor mit der Sorgerechtsverfügung
Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Wie kann der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht helfen?
Lässt sich eine Situation nicht friedlich beilegen, so führt dies oft zu Rechtsstreitigkeiten in denen man sich sehr gern zur Unterstützung einen versierten Juristen an die Seite wünscht. Auch außergerichtlich hilft ein Anwalt seinem Mandanten gern und versiert bei der Durchsetzung seiner Interessen.

