Rechtsanwälte und Kanzleien für Familienrecht in Schwarzenberg/Erzgeb. finden
Anwälte für Familienrecht, die im Umkreis von Schwarzenberg/Erzgeb. Mandate annehmen
Claudia Kolditz
Poststraße 11, 08280 Aue-Bad Schlemain 8.2 km Entfernung
Hannelore Löbner
Lärchenweg 8 a, 08280 Aue-Bad Schlemain 8.2 km Entfernung
Ute Steiner
Bahnhofstraße 22, 08280 Aue-Bad Schlemain 8.2 km Entfernung
Kerstin Gerlach
Geyersdorfer Straße 8, 09456 Annaberg-Buchholzin 17.7 km Entfernung
Informationen zur Ehescheidung
Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.
Sich scheiden lassen nach dem Trennungsjahr
Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.
Die Scheidung nach drei Trennungsjahren
Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Hier finden Sie einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.
Sie müssen sich über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geeinigt haben sowie über die Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Schwarzenberg/Erzgeb.
Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen
Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt oder Fachanwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Das Gericht wird ein Verfahren zum Versorgungsausgleich durchführen und die Eheleute dazu befragen. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.
Familienrecht und die Corona Pandemie
Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Unterhalt wenn die Ehe geschieden wird
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.
Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.
Die Berechnung des Kindesunterhalts
Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. unterhaltsrelevante Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt
Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Auch kann sich noch während der Trennungsphase die Höhe des Lebensunterhaltes ändern, da die Unterhaltshöhe abhängig vom aktuellen Verdienst ist. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Unkomplizierter und schneller kann eine Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.
Was ist der Selbstbehalt
Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.
Die Berechnung des Unterhalts
Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.
Einen Vorschuss vom Unterhalt?
Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?
Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht und Kindeswohl
Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.
Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter?
Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.
Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.
Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Das Familiengericht wird die Eignung der Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Sachverständigen prüfen ehe es ihm stattgibt oder ablehnt. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Schwarzenberg/Erzgeb. für das Sorgerecht.
Vorsorgen für den Notfall!
Eine abgeschlossene Sorgerechtsverfügung regelt im Todesfalle der Eltern oder auch nach einem schweren Unfall wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind ihren Willen zu äußern, bei wem das Kind aufwachsen soll. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.
Warum zum Anwalt für Familienrecht?
Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Ein Anwalt hilft auch dabei die Interessen seines Mandanten aussergerichtlich beizulegen.

