Anwälte für Familienrecht in Sulzbach/Saar für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160, 57072 Siegen
Scheidung - Voraussetzungen - Informationen
Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Das deutsche Scheidungsrecht verlangt, dass sich die Parteien vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.
Wann gelten drei Trennungsjahre
Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Sind nach der Trennung bereits drei Jahre vergangen ist die Scheidung ohne Angabe weiterer Gründe möglich. Hier finden Sie einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Was muss bei einer Scheidung geregelt werden.
Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Sulzbach/Saar im Fall einer Scheidung.
Oft sind die gemeinsamen Vermögenswerte ein Auslöser für Streit.
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Wird die Ehe mit minderjährigen Kindern geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ein Elternteil mit den Kindern lebt. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.
Familienrecht und Corona
Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Am sichersten holt man sich bei familienrechtlichen Fragen den Rat eines Anwalts für Familienrecht ein.
Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Als Unterhaltsverpflichteter muss man allerdings auch in der Lage sein diesen Unterhalt bestreiten zu können. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.
Kindesunterhalt berechnen
Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Um die Höhe der Unterhaltszahlungen grundsätzlich gerechter zu gestalten (und die Gerichte weiter zu entlasten), wurde die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht in Düsseldorf ins Leben gerufen.
Unterhalt für den Ehegatten
Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner - meist aufgrund der Kinder - nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Die Unterhaltsberechnung bedeutet nicht automatisch, dass der Monatslohn des Alleinverdieners "durch zwei" geteilt wird. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass der Lebensunterhalt nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.
Selbstbehalt kurz erklärt
Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Unterhaltsberechnung
Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.
Unterhaltsvorschuss
Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt wann, in welchem Umfang und wie lange der Staat dem alleinerziehenden Elternteil einen Zuschuss zum Haushaltsgeld zahlt. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.
Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?
Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht und Kindeswohl
Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Welcher Elternteil teilt seinen Alltag mit dem Kind?
Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.
Seltener ist das alleinige Sorgerecht
Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Ein Familienanwalt in Sulzbach/Saar berät bei einem Sorgerechtsfall.
Vorsorgen für den Notfall!
Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Sie muss handschriftlich verfasst werden. Auch wenn nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung ausstellen möchte ist dies möglich. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Wann kann der Anwalt für Familienrecht helfen?
Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.