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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Varel

Rechtsanwalt Burkhard Bühre Oldenburg
Rechtsanwalt Burkhard Bühre
RAe Saathoff Habe Franke Bühre
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bremer Straße 1, 26135 Oldenburg
0441-99 84 88 0
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Burkhard Bühre, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Haben Sie Stress mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Quälen Sie Sorgen und rechtliche Probleme in der Ehe oder Familie? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht nehme ich Ihre Rechtsprobleme ernst und helfe Ihnen bei einer schnellen und interessengerechten Lösung. Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Meine Zulassung zur Anwaltschaft erhielt ich im Jahr 1993. Aufgrund meiner ständigen Weiterbildung sowie meiner langjährigen praktischen Erfahrung in den Rechtsgebieten Arbeits- und Familienrecht erwarb ich im Jahr 2002 meinen Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und im Jahr 2007 den Fachanwaltstitel für Familienrecht. Zudem bin ich Gründungsmitglied der Menschenrechtsorganisation TARGET e.V.. Profitieren Sie von meiner fachlichen Expertise im Zusammenspiel mit meiner Berufspraxis und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Rechtsproblem lösen. Das können Sie von mir erwarten. Sowohl bei arbeitsrechtlichen, wie auch bei familienrechtlichen, Problemen ist neben aktuellem Fachwissen auch das nötige Fingerspitzengefühl bei der Lösung eines Konflikts ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft

Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.

Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt oder Fachanwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.

Wann gelten drei Trennungsjahre

Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Varel im Fall einer Scheidung.

Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.

Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Covid-19 und Familienrecht

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Mit vorübergehenden Änderungen oder Ergänzungen von Regelungen, versucht die Regierung die Covid-19 Folgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Besonders betroffen sind das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht und welche Auswirkungen z.B. eine angeordnete Quarantäne hat. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Unterhalt im Familienrecht

Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. So kümmert sich der eine Elternteil um das tägliche Wohl der gemeinsamen Kinder, der andere Elternteil ermöglicht dies durch finanzielle Unterstützung.

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich „unterhaltsrelevantes“ Einkommen berücksichtigt. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner – meist aufgrund der Kinder – nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Beantragen Sie möglichst zeitnah Ihren Unterhalt, da eine Verzögerung sich zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht berät ihren Mandanten rechtssicher zu allen Themen das Familienrecht betreffend, wie auch u.a. bei Auseinandersetzungen über Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich. Unkomplizierter und schneller kann eine Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Je nach Sachverhalt können so gute Lösungen für alle Parteien gefunden werden. Dies vermeidet viele weitere Konflikte.

Selbstbehalt in Kürze

Mit dem Selbstbehalt wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch der Partner laufende Kosten hat und die mit seinem Gehalt bestreiten können muss. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.

Die Berechnung des Unterhalts

Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Der Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Die kommunalen Jugendämter bekommen die Unterhaltsforderungen in Höhe des Vorschusses von dem alleinerziehenden Elternteil übertragen und fordern diesen dann beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder ein. Hat das Kind und sein betreuender Elternteil seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wohnt das Kind mit dem betreuenden Elternteil dauerhaft in der gleichen Wohnung, so erfüllt es eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beziehen zu können.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Die Unterhaltsvorschusszahlung wird immer dann eingestellt, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil wieder selbst in der Lage ist seiner Verpflichtung nachzukommen.

Sorgerecht – Das Kindeswohl im Fokus

Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter?

Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Hier versucht das Gericht unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte für das Kind eine bestmögliche Entscheidung zu finden.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Varel der sich im Sorgerecht auskennt.

Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!

Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Wem hilft der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht ?

Lässt sich eine Situation nicht friedlich beilegen, so führt dies oft zu Rechtsstreitigkeiten in denen man sich sehr gern zur Unterstützung einen versierten Juristen an die Seite wünscht. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

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