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Anwaltssuche für Mietrecht in Rehlingen-Siersburg

Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Rehlingen-Siersburg.
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Klein

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen
in 4.4 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Johannes Schäfer

Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen
in 4.4 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Dominic Krutisch

Danziger Straße 6, 66798 Wallerfangen
in 5.0 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Bauer

Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Lothar Baum

Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Baus

Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Thilo Burgard

Am Wald 13, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Cullmann

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Tina Dreistadt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heiligenbergstraße 49, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Felix Groß

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Haan

Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Mirjam Kessler

Hüttenwerkstraße 17, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Lorenz

Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Maier

Merziger Straße 44, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Andre Meiser

Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Désirée Louise Schmitt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Peter Schmitt

Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Wolfram Ullrich

Merziger Straße 82, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Michael Weyrich

Augrät 5, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Elisabeth Algier

Provinzialstraße 167, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Hans Georg Altmaier

Fachanwalt für Steuerrecht
Brückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Laura Altmayer

Pavillonstraße 39, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Julia Brehm

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Bahnhofstraße 17, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Johannes Burgard

Fachanwalt für Steuerrecht
Handwerkerstraße 11, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Dietmar Comtesse

Sonnenstraße 19, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Gersing

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lothringer Straße 7, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Martin Gitzinger

Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Nicolas Gotzen

Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

David Lauer

Silberherzstraße 17 a, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Wolfgang Nonweiler

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 18d, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Konstantin Nowak

Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Nowak

Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Natalie Pleß

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Pavillonstraße 15, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Schosso

St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Ottilia L. Solander

Am Römerberg 20, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Iris Stellwag

Prälat-Subtil-Ring 9, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Simon Weber

Weißkreuzstraße 5, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Roxana Beatriz Wilhelm

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Prälat-Subtil-Ring 1, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Almuth Zempel

Stiftstraße 16, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina Zimmer

Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Infos zu Anwälte Mietrecht in Rehlingen-Siersburg
Mietrecht
Mietrecht ©mko - topopt

Mietvertrag, ein Anwalt kann helfen

Konzeptbild Haus SchlüsselKonzeptbild Haus Schlüssel Ein Blick auf die Angebote für Mietwohnungen macht deutlich, dass das Angebot in vielen Städten stark eingeschränkt ist. Bietet sich dann die Gelegenheit, greift man auch einmal unüberlegt zu. Im Mietvertrag sind dann Dinge enthalten, die einem überhaupt nicht zusagen. Einen Mietvertrag zu lesen und sich mit den sich ergebenden Pflichten auseinander zu setzen, braucht zwar Zeit, erspart jedoch mitunter viel Ärger. Ein sicherer und fachlich versierter Ansprechpartner bei Fragen das Mietrecht betreffend ist immer ein Anwalt für Mietrecht. Wird eine jährliche Steigerung der Miete vereinbart, oder eine pauschalierte Abrechnung der Nebenkosten, so sollte dies immer kritisch hinterfragt werden.

Wohnungsgeberbestätigung

Durch eine Vermieterbescheinigung soll der Einzug des neuen Mieters beim Meldeamt nachgewiesen werden. Hierfür hat er genau zwei Wochen Zeit, eine Überschreitung dieser Frist wird als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro geahndet. Eine Untervermietung ist genauso zu handhaben, selbst der Zuzug naher Verwandter ist zu melden. In der Meldepflicht steht dann jedoch nicht der Wohnungseigentümer sondern der Mieter der untervermietet. Abzumelden ist ein Mieter in der Regel nicht, es sei denn, er zöge z.B. ins Ausland.

Neue WEG-Reform

Seit dem 01. Dezember 2020 gibt es neue Regelungen für das Wohneigentumsrecht. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Änderungen. Verwalter müssen in Zukunft darauf achten, dass die Einladefrist zu Eigentümerversammlungen erhöht wurde und nun drei Wochen beträgt. Die Versendung der Einladung selbst wurde erleichtert und ist nun auch per e-mail möglich. War bisher eine Beschlussfassung nur möglich, wenn mindestens 50 % Miteigentumsanteile vertreten waren, so wurde diese Grenze nun gekippt, Beschlussfassungen sind nun, von dieser Grenze unabhängig, möglich. Ein weiteres Novum ist die Möglichkeit der Online-Eigentümerversammlung, die es auch ortsfernen Eigentümern ermöglicht teilzunehmen. Erleichterung gibt es auch bei Umlaufbeschlüssen. Die Änderung erlaubt in Zukunft hierfür eine Stimmabgabe per mail, Fax und auch WhatsApp. Dies berührt aber die 100 % Zustimmung nicht, sie ist nach wie vor erforderlich. Eigentümer haben nun auch durch § 18 WoEigG das Recht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Die einfache Mehrheit genügt in Zukunft, wenn baulichen Veränderungen zugestimmt werden muss. Erlaubt, aber nicht auf die Gemeinschaft umlegbar, sind ab jetzt sogenannte „privilegierte bauliche Veränderungen“. Dies gilt u. a. für den Einbau von Ladestationen für E-Autos, Einbruchschutz, Telekommunikationsanschluss mit hoher Kapazität oder auch für Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Ferner können Freiflächen zu Sondereigentum erklärt werden anstelle des bisher möglichen Sondernutzungsrechtes. Auskunft bei Fragen zur neuen WEG Reform kann ein Anwalt für Mietrecht geben.

Nebenkostenabrechnung: Tipps zur Nebenkostennachzahlung

Tochter mit Eltern in MietwohnungTochter mit Eltern in Mietwohnung Ob, und wenn ja welche Nebenkosten zu begleichen sind, muss bereits im Mietvertrag stehen. Sind sich die Vertragspartner einig, so können die Nebenkosten auch über einen fixen Betrag, einer Pauschale, abgegolten werden. Dies erspart eine ausführliche Auflistung der angefallenen Nebenkosten. Die vereinbarte Miete wäre dann bereits die Brutto-Miete. In der Regel läuft, bei üblicher Nebenkostenvereinbarung, ein Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember, spätestens nach 12 Monaten muss dem Mieter dann eine Nebenkostenabrechnung vorliegen. Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, so verfallen seine Ansprüche dem Mieter gegenüber. Der Anspruch des Mieters für zu viel bezahlte Nebenkosten hingegen erlischt nicht. Die Aufschlüsselung, der auf den Mieter umgelegten Kosten, muss auch für Laien zu verstehen sein. Mieter müssen also in der Betriebskostenabrechnung die abgerechnete Zeitspanne sowie die Gesamtkosten für das Gebäude entnehmen können und auch wie sich die Kosten für die einzelne Wohnung berechnen. Natürlich dürfen auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters auf der Abrechnung nicht fehlen.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Typische umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Heizungs- und Warmwasserkosten, ebenso Gartenpflege und die Kosten für den Hausmeister, Straßenreinigung, Kabelanschluss aber auch möglicherweise angefallene Kosten für Ungezieferbekämpfung. Zusätzliche Versicherungen wie eine Reparaturkosten- Umweltschadens- oder Rechtsschutzversicherung zählen hingegen nicht als umlagefähig. sorgenvolles Gesicht eines Mieterssorgenvolles Gesicht eines Mieters

Wann kommt eine Mietminderung in Frage?

Probleme während der Mietzeit sind nicht ausgeschlossen. Oft handelt es sich dabei um einen Nachbarn, der sich nicht an die Regeln der Hausordnung hält. Ist die Wohnqualität so stark eingeschränkt, dass eine Mietminderung gefordert werden kann? Grundlegend ist Frage zu klären, ob die Mietsache, wie vertraglich geregelt, nutzbar ist oder nicht. Ein Mietminderungsgrund liegt z.B. dann vor, wenn im Mietvertrag ein Stellplatz für ein KFZ zugesichert wird, dieser im Nachhinein jedoch nicht nutzbar ist. Kleinere Probleme wie zum Beispiel defekte Beleuchtungskörper im Treppenhaus stellen keinen Mietmangel dar. Auch durch den Mieter selbst verursachte Schäden sind nicht durch eine Mietminderung einforderbar. Welche Kürzung rechtens ist, kann nicht generell festgesetzt werden. Die Mietminderung hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab, so stellt eine Eingangstüre, die nicht abschließbar ist, einen Sachmängel dar und rechtfertigt einen Abschlag von etwa 5 %. Der erste Schritt muss jedoch sein, den Vermieter über den Schaden und der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung zu informieren, damit dieser die Möglichkeit hat den Schaden zu beheben. Erst wenn der Vermieter den Mängel daraufhin nicht beseitigt, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Anstelle einer Mietminderung könnte der Mieter auch auf Mängelbeseitigung klagen, oder eine sog. Ersatzvornahme durchführen lassen – also den Mangel auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen. Die jeweils beste Vorgehensweise kann ein Anwalt für Mietrecht erklären. Konzeptbild PapierhäuserKonzeptbild Papierhäuser

Kündigung durch den Vermieter

Kündigung Mietvertrag Auch der Vermieter kann die Kündigung aussprechen, er muss sie aber begründen können. Das Gesetz regelt mit dem § 573 BGB die ordentliche Kündigung, für eine außerordentliche Kündigung gibt es die §§ 543, 569 BGB. Gründe, die einem Vermieter die Kündigung ermöglichen sind u.a. Eigenbedarf, der Mieter zahlt nur unregelmäßig oder nicht den volle Mietzins, oder auch fehlende Sorgfaltspflicht des Mieters. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtens. Bei der Eigenbedarfskündigung ist neben der Verwandtschaft oft noch die besondere Bindung zum Vermieter nachzuweisen. Der Vermieter, oder die Person für die der Eigenbedarf angemeldet wurde, muss sich nicht in einer Notlage befinden, vernünftige und nachvollziehbare Gründe sind ausreichend. Ein Anwalt für Mietrecht hilft bei allen Rechtsfragen, selbstverständlich auch bei Fragen zur Eigenbedarfskündigung.

Wenn der Mieter nicht auszieht – die Räumungsklage

In aller Regel wird nach einer Wohnungskündigung der Mieter fristgerecht ausziehen. Hat man einen uneinsichtigen Mieter, dann weigert er sich auszuziehen. Die Räumungsklage ist der letzte mögliche Weg. Zuvor muss dem Mieter vom Vermieter jedoch noch eine zweite Frist für seinen Auszug gesetzt werden Erst wenn diese erneute Frist erfolglos verstrichen ist, kann Räumungsklage beim Amtsgericht eingereicht werden. Der mit dem Räumungstitel erwirkten Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher steht nun nichts mehr entgegen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Mietrecht in Rehlingen-Siersburg über anwaltssuche.de, bei jedweden Problemen das Mietrecht betreffend, ist unverbindlich und kostenfrei.

Kündigung durch den Mieter

Strebt man die Kündigung seines Mietvertrages an, sollte man seinen Inhalt genau kennen. Im Normalfall wird ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen. In diesen Fällen ist es also die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende oder zum Quartal. Es gibt die Möglichkeit den laufenden Monat in die Kündigungsfrist mit einzubeziehen, jedoch nur, wenn die Kündigung dem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung innerhalb der ersten drei Tage des laufenden Monats vorliegt. Die Kündigung des Mieters muss nicht begründet werden. Inhaltlich muss das Kündigungsschreiben lediglich die Tatsache festhalten, dass man die Mietsache kündigt und natürlich ist die handschriftliche Unterschrift des Mieters notwendig. Sollten Sie als Wohngemeinschaft den Mietvertrag kündigen, müssen alle Unterzeichner des ursprünglichen Mietvertrages auch die Kündigung unterzeichnen. Die Art und Weise der Kündigungsübermittlung ist wichtig und darf nicht über WhatsApp, Fax oder SMS erfolgen. Die Schriftform der Kündigung, als Brief per Post oder persönlich, ist nach wie vor zwingend. Ist es wichtig, den Empfang bestätigt zu wissen, empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein oder gleich die persönliche Übergabe. Zu empfehlen ist bei persönlicher Übergabe, die schriftliche Bestätigung des Erhalts durch den Empfänger. Je genauer man sich an alle Regeln und Formalitäten hält, desto schneller kann ein Mietverhältnis gekündigt werden. Ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bereits angespannt, gibt es neben der korrekten Kündigung nun noch einige andere mögliche Streitgründe. Fragen über Abnutzung oder gar Beschädigung des Wohnraums, sind zu klären und in wessen Verantwortung die Reparatur fällt. Hierbei treten die unterschiedlichen Sichtweisen von Vermietern und Mietern oft deutlich zu Tage. Dem Mieter stellt sich zusätzlich die Frage ob er ohne Reparaturen seine Mietkaution zurückbekommt. Nicht sehr bekannt ist, dass es grundsätzlich eigentlich zum Aufgabenbereich des Vermieters gehört Schönheitsreparaturen durchzuführen. Der Mietvertrag bietet jedoch die Möglichkeit den Mieter mit in die Pflicht zu nehmen. Diese Regelungen stehen dann auch als Schönheits- oder Kleinreparaturklauseln im Vertrag. Dadurch ist der Mieter einverstanden Reparaturen von Bagatellschäden bis üblicherweise max. 100 Euro selbst zu tragen. Es empfiehlt sich der Gang zu einem im Mietrecht versierten Rechtsanwalt, wenn man sich vom Vermieter mit deutlich mehr und höheren Beträgen konfrontiert sieht. Dies kann unter Umständen viel Geld sparen, denn durch die anwaltliche Beratung wird nicht selten ein drohender Prozess verhindert. Mit anwaltsuche.de können Sie eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit einem Anwalt in Rehlingen-Siersburg starten.

Mietwucher – überteuerte Miete

Im StGB unter §291 finden sich die relevanten Stellen zum Mietwucher. Wucher wird dort zusammenfassend definiert, als das Ausnutzen von z.B. Unerfahrenheit oder einem Mangel an Urteilsvermögen eines anderen um sich selbst zu bereichern. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung nicht zu verbieten. Der Vermieter unterliegt hierbei jedoch einer zeitlichen Einschränkung, lediglich alle drei Jahre darf die Mieter erhöht werden, und einer sog. Kappungsgrenze von 20 %, in vielen Städten sogar nur 15 %. Die erhöhte Miete muss sich außerdem an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Weiterhin bietet die Vergleichsmiete bei einer vermuteten Mietpreisüberhöhung eine Leitlinie, denn die geforderte Kaltmiete darf nicht 20 % über der ortsüblichen Miete liegen. Wird der aktuelle Mietpreisspiegel des betroffenen Wohngebietes um mehr als 50 % überschritten, so spricht man von Mietwucher. Es ist zusätzlich die Ausnützung einer Zwangslage von großer Bedeutung, die beispielsweise dann eintritt wenn der Mieter nicht in der Lage ist ein anderes Mietobjekt zu finden. Oft ist aber gerade dies schwer nachzuweisen. Ein nahezu bahnbrechender Lichtblick gegen das Treiben von Miethaien bietet ein Urteil des Landgericht Hamburg nach insgesamt fünf Jahren Streit. Das örtliche Jobcenter hatte hohe Mieten für schlechte Wohnungen bezahlt, in denen Hartz-IV-Empfänger lebten. Nachdem die Zustände im Herbst 2010 an die Öffentlichkeit kamen, klagte das Amt und bekam vom Amtsgericht und vom Landgericht Recht. Nach der Rechtsprechung musste der Vermieter dem Job-Center 52.000 Euro zurücküberweisen inklusive der Zinsen. Die Mieten waren auf ein vergleichsübliches Niveau anzupassen (LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2016, 316 S 81/15). Nicht zuletzt werden so auch Asylbewerber geschützt vor ähnlichen ausbeuterischen Notlagen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wer in eine Zwangslage gerät, leicht Opfer von Miethaien werden kann. Den Betroffenen ist es im Nachhinein meist fast peinlich, den Mietvertrag unterschrieben zu haben. Der Weg aus solch einer Situation kann jedoch meist durch einen Anwalt für Mietrecht durchaus ermöglicht werden. Erkennt das Gericht den Mietwucher an, so ist der Vertrag in allen Einzelheiten unwirksam. So mancher Mangel wird sicher vom Vermieter behoben, wenn Sie sich von einen Anwalt beraten lassen. Hier ist die Leistung eines Anwaltes oder einer Anwältin die spezielle Situation korrekt einzuschätzen und die Höhe der Minderung zu benennen. Ein Anwalt weiß wie Mieter bei Mietmängel vorgehen müssen, um später eine Mietminderung zu erzielen. Ein Rechtsanwalt weiß, welche Frist im Einzelfall angemessen ist.

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