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Anwalt für Mietrecht in Rehlingen-Siersburg auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Rehlingen-Siersburg.
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Klein

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen
in 4.4 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Johannes Schäfer

Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen
in 4.4 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Dominic Krutisch

Danziger Straße 6, 66798 Wallerfangen
in 5.0 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Bauer

Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Lothar Baum

Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Georg Baus

Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Thilo Burgard

Am Wald 13, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Michael Cullmann

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Tina Dreistadt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heiligenbergstraße 49, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Felix Groß

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Haan

Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Mirjam Kessler

Hüttenwerkstraße 17, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Lorenz

Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Thomas Maier

Merziger Straße 44, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Andre Meiser

Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Désirée Louise Schmitt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Peter Schmitt

Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Wolfram Ullrich

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Merziger Straße 82, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Michael Weyrich

Augrät 5, 66763 Dillingen
in 5.5 km Entfernung
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Elisabeth Algier

Provinzialstraße 167, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Hans Georg Altmaier

Fachanwalt für Steuerrecht
Brückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Laura Altmayer

Pavillonstraße 39, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Julia Brehm

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Bahnhofstraße 17, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Johannes Burgard

Fachanwalt für Steuerrecht
Handwerkerstraße 11, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Dietmar Comtesse

Sonnenstraße 19, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Frank Gersing

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lothringer Straße 7, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Martin Gitzinger

Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Nicolas Gotzen

Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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David Lauer

Silberherzstraße 17 a, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Wolfgang Nonweiler

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 18d, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Konstantin Nowak

Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Ulrich Nowak

Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Natalie Pleß

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Pavillonstraße 15, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Christiane Schosso

St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Ottilia L. Solander

Am Römerberg 20, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Iris Stellwag

Prälat-Subtil-Ring 9, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Simon Weber

Weißkreuzstraße 5, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Roxana Beatriz Wilhelm

Prälat-Subtil-Ring 1, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Almuth Zempel

Stiftstraße 16, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung
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Christina Zimmer

Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis
in 8.1 km Entfernung

Infos zu Anwälte Mietrecht in Rehlingen-Siersburg
Mietrecht
Mietrecht ©mko - topopt

Mietvertrag - Beratung durch einen Anwalt

das Modell von einem Hausdas Modell von einem Haus Wohnraum kann in der heutigen Zeit leicht knapp werden. Findet man dann eine Wohnung so greift man schnell zu. Im Mietvertrag sind dann Dinge enthalten, die einem überhaupt nicht zusagen. Einen Mietvertrag zu lesen und sich mit den sich ergebenden Pflichten auseinander zu setzen, braucht zwar Zeit, erspart jedoch mitunter viel Ärger. Der Rat eines fachlich versierten Anwaltes ist zusätzlich eine wertvolle Hilfe. Dies gilt gerade auch bei einer Pauschalabrechnung der Nebenkosten ohne detaillierter Aufgliederung.

Wohnungsgeberbestätigung

Der Vermieter hat die Pflicht dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Mieter durch eine Vermieterbescheinigung anzuzeigen. Die Daten müssen elektronisch oder schriftlich innerhalb von zwei Wochen übermittelt werden, ein Versäumnis wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit bis zu 1000 Euro belangt. Auch bei der Untervermietung ist an die Meldepflicht zu denken. Dann trifft diese Pflicht jedoch den Mieter und nicht den Wohnungseigentümer. Der Auszug eines Mieters/Untermieters ist hingegen in der Regel nicht meldepflichtig.

Die neue WEG-Reform

Neue Regeln im Wohneigentumsrecht seit 01.12.2020. Einige wichtige Änderungen wollen wir kurz darstellen. Wichtig für Verwalter ist die auf drei Wochen verlängerte Einladefrist zur Eigentümerversammlung. Die Einladungen dürfen nun auch per e-mail verschickt werden. Wichtig ist, dass eine Beschlussfassung nun auch möglich ist, wenn weniger als 50 % Miteigentumsanteile auf der Eigentümerversammlung vertreten sind. Neu ist auch die Möglichkeit der reinen Online-Versammlung. Umlaufbeschlüsse werden erleichtert und beschleunigt. Die Änderung erlaubt in Zukunft hierfür eine Stimmabgabe per mail, Fax und auch WhatsApp. Nach wie vor unerlässlich jedoch ist die 100 % Zustimmung. Eigentümer haben nun auch durch § 18 WoEigG das Recht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Für bauliche Veränderungen, wie einer Markise beispielsweise, bedarf es keiner hundertprozentigen Zustimmung mehr, ein einfacher Mehrheitsbeschluss ist ausreichend. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit „privilegierte bauliche Veränderungen“ umsetzen zu dürfen, die Kosten sind jedoch selbst zu tragen. Gemeint sind damit etwa der Einbau von Ladestationen für E-Autos oder Einbruchschutz, auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit gehören in diesen Bereich. Freiflächen können nun auch zu Sondereigentum erklärt werden, statt wie bisher nur als Sondernutzungsrechte eingetragen zu werden. Auskunft bei Fragen zur neuen WEG Reform kann ein Anwalt für Mietrecht geben.

Die Nebenkostenabrechnung

Großeltern lesen Enkeln etwas vorGroßeltern lesen Enkeln etwas vor Wenn der Mieter an den Nebenkosten beteiligt werden soll, so muss dies bereits im Mietvertrag vereinbart werden. Im Mietvertrag kann auch vereinbart werden, dass die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden. Dies führt zu einer sehr einfachen Abrechnung. Diese Art der Miete nennt man dann Brutto- oder Inklusiv-Miete. In § 556 Abs. 3 BGB ist die Frist für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung geregelt. Versäumt der Vermieter diese Frist, so verfallen seine Ansprüche an den Mieter. Was nicht verfällt ist der Anspruch auf Rückzahlung an den Mieter, sollte dieser zu viel entrichtet haben. Außerdem hat ein Mieter das Recht auf eine übersichtlich gestaltete Nebenkostenaufstellung. In den in der Betriebskostenabrechnung aufgeführten Nebenkosten, müssen die Gebäude- sowie die Wohnungskosten klar aufgeschlüsselt enthalten sein. Natürlich dürfen auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters auf der Abrechnung nicht fehlen.

Welche Kosten kann man an den Mieter weiterreichen?

Kosten für den Aufzug zählen zu den umlagefähigen Nebenkosten, auch die Beleuchtung von Tiefgarage, Treppenhaus und Außenanlage, oder die Kosten der Wasserversorgung wie Wasserverbrauch, Grundgebühren, Wasserzähler, Eichungskosten, Entwässerung, Heizung etc. Sicherheitsdienste wie eine Wach- und Schließgesellschaft sind hingegen nicht vom Mieter zu tragen, oder auch eine Mietausfallversicherung, da diese nur dem Vermieterinteresse dient. Frau am TelefonFrau am Telefon

Das sollten Sie zur Mietminderung wissen.

Probleme während der Mietzeit sind nicht ausgeschlossen. So kann es z.B. zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen, wenn sich die Parteien gegenseitig gestört oder nicht verstanden fühlen. Wie schlimm muss eine Situation sein um eine Mietminderung zu rechtfertigen? Grundlegend ist Frage zu klären, ob die Mietsache, wie vertraglich geregelt, nutzbar ist oder nicht. Wenn z.B. ein Wasserschaden, oder ein starker Schimmelbefall die Wohnung unbewohnbar macht. Sogenannte Bagatellschäden jedoch, wie tropfende Wasserhähne, oder kaputte Treppenhausbeleuchtung, sind keine Mietminderungsgründe. Hat der Mieter einen Schaden durch sein Verhalten selbst verursacht, so kann er dafür auch keine Mietminderung in Anspruch nehmen. Wie hoch darf eine Miete überhaupt gekürzt werden? Die Höhe der jeweiligen erlaubten Minderung hängt vom Grad der Einschränkung ab und variiert dadurch von Fall zu Fall. Vor einer Mietminderung hat der Mieter jedoch den Mangel gegenüber dem Vermieter erst einmal anzuzeigen. Nur wenn er nach Kenntnisnahme des Mängels nichts zu dessen Behebung unternimmt, kann über eine Mietminderung als mögliche Konsequenz nachgedacht werden. Auch das „Recht zur Selbstbeseitigung“ steht dem Mieter nun offen, notfalls kann er auch einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten gerichtlich einklagen. Ein Rechtsanwalt kann die Situation kompetent einschätzen und zuverlässig beraten. Konzeptbild PapierhäuserKonzeptbild Papierhäuser

Der Vermieter kündigt den Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag Wird ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, so muss diese Kündigung immer begründet werden. Die Kündigung durch den Vermieter ist im Gesetz durch § 573 BGB und den §§ 543 und 569 BGB geregelt. Gründe, die einem Vermieter die Kündigung ermöglichen sind u.a. Eigenbedarf, der Mieter zahlt nur unregelmäßig oder nicht den volle Mietzins, oder auch fehlende Sorgfaltspflicht des Mieters. Die Kündigung wegen Eigenbedarf unterliegt gewissen Bedingungen die der Vermieter beachten muss. Bei der Eigenbedarfskündigung ist neben der Verwandtschaft oft noch die besondere Bindung zum Vermieter nachzuweisen. Auch wenn vernünftige und nachvollziehbare Gründe ausreichend sind für eine Eigenbedarfskündigung, so muss doch sichergestellt sein, dass es keine alternative, freie, also zur Verfügung stehende, Wohnung gegeben hat. Ist man sich nicht sicher ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf rechtens ist, holt man sich am sichersten den Rat eines Anwalts für Mietrecht.

Räumungsklage

Hat der Vermieter dem Mieter gekündigt und ist die Kündigung gerechtfertigt, so muss der Mieter fristgerecht ausziehen. Hat man einen uneinsichtigen Mieter, dann weigert er sich auszuziehen. Der rechtliche Weg des Vermieters ist nun Klage auf Räumung zu erheben. Dem Mieter muss jedoch zuerst noch einmal eine letzte Chance in Form einer Nachfrist gesetzt werden. Lässt der Mieter diese Frist nun ebenfalls ungenützt verstreichen, kann der Vermieter Klage einreichen. Der mit dem Räumungstitel erwirkten Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher steht nun nichts mehr entgegen. Nehmen Sie in solchen Situationen gerne die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht in Rehlingen-Siersburg in Anspruch.

Die Kündigung durch den Mieter

Um seinen Mietvertrag zu beenden muss man über seinen Inhalt und die vereinbarten Kündigungsfristen genau Bescheid wissen. Im Normalfall wird ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen. In den meisten Fällen bedeutet dies eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, manchmal auch zum Quartal. Es gibt die Möglichkeit den laufenden Monat in die Kündigungsfrist mit einzubeziehen, jedoch nur, wenn die Kündigung dem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung innerhalb der ersten drei Tage des laufenden Monats vorliegt. Eine Kündigung durch den Mieter, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, bedarf keines Grundes. Notwendig sind lediglich das Wort Kündigung und die handschriftliche Unterschrift des Mieters. Hier ist besonders bei Wohngemeinschaften darauf zu achten, dass jeder Mitbewohner der den Mietvertrag mit unterschrieben hat nun auch die Kündigung unterschreibt. Eine Kündigung darf nicht per SMS, WhatsApp oder Fax übermittelt werden. Die Kündigung muss schriftlich und per Post oder persönlich übermittelt werden. Um sicherzugehen übergibt man das Kündigungsschreiben entweder persönlich, oder man gibt es als Einschreiben mit Rückschein auf. Zu empfehlen ist bei persönlicher Übergabe, die schriftliche Bestätigung des Erhalts durch den Empfänger. Ist der Mieter in Zeitnot, so hält er sich am besten genau an diese Vorgaben um ein zügiges Ende des Mietverhältnisses zu erreichen. Leider ist oft nicht nur das fristgerechte Ende des Mietverhältnisses ein Streitthema. Die Frage, ob es sich um eine Abnutzung oder bereits um eine Beschädigung einer Sache, wie etwa dem Parkett, handelt, ist zu klären und damit die Frage wer für die entstehenden Kosten aufkommt. Mieter und Vermieter können sich hier in ihren Ansichten deutlich voneinander unterscheiden. Die Mietkaution wird dann oft zum Schlüsselelement. Tatsächlich ist normalerweise der Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Im Mietvertrag kann dies jedoch wenigstens teilweise anders vereinbart werden. Über sog. Kleinreparaturklauseln wird der Mieter verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen. Damit kann der Mieter verpflichtet werden, Kleinreparaturen bis zu max. 100 Euro pro Rechnungsbetrag zu tragen. Es empfiehlt sich der Gang zu einem im Mietrecht versierten Rechtsanwalt, wenn man sich vom Vermieter mit deutlich mehr und höheren Beträgen konfrontiert sieht. Seine Hilfe spart Nerven und in vielen Fällen auch Geld, nämlich dann, wenn es um drohende Prozesskosten geht. anwaltsuche.de hilft Ihnen durch die Möglichkeit einer kostenlosen Kontaktaufnahme zu einem Anwalt in Rehlingen-Siersburg.

Mietwucher – zu hohe Miete

Mietwucher ist als § 291 im StGB erklärt. Dort wurde festgelegt wie Wucher definiert wird, dies ist vereinfacht zusammengefasst dann der Fall, wenn sich eine Partei einen nicht zu rechtfertigenden Vermögensvorteil verschafft und sein Gegenüber ausnutzt. Ein Vermieter hat durchaus das Recht eine Mieterhöhung zu verlangen. Eingeschränkt wird ein Vermieter jedoch sowohl zeitlich, er darf nämlich die Miete nur alle drei Jahre erhöhen, als auch bei der Erhöhung selbst, die darf nämlich höchsten 20 Prozent betragen. Dabei hat sich der Vermieter an die ortsübliche Vergleichsmiete zu halten. Eine Mietpreisüberhöhung ist dann erreicht, wenn die geforderte Kaltmiete des Vermieters 20 % des örtlichen Mietspiegels übersteigt. Ist der Mietspiegel im betroffenen Wohngebiet mindesten 50 % unter der veranschlagten Miete, so darf man Mietwucher vermuten. Hinzukommen muss die Vorteilnahme einer Zwangslage, also hier die Not des Mieters die Miethöhe zu akzeptieren, da sich ihm keine kostengünstigere Alternative bietet. Diese Beweise herbeizuschaffen ist oft sehr schwierig. Dass es trotzdem möglich ist gegen Mietwucher vorzugehen, belegt ein Urteil des Hamburger Landgerichts nach fünfjährigem Rechtsstreit. Im vorliegenden Fall, wurden vom Job-Center Hamburg überhöhte Mieten für Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern bezahlt. Das Job-Center klagte und bekam Recht. In diesem Urteil wurde der Vermieter dazu verurteilt einen Betrag von 52.000 € zurückzubezahlen. Der Vermieter wurde darauf hingewiesen fortan die umgebungsüblichen Mieten anzuwenden. Wichtig ist dieses Urteil für alle Benachteiligten, die in derlei Notlage geraten. Menschen in Zwangslagen werden leider schnell Opfer von rücksichtslosen Profitmachern. Oft fällt es den Betroffenen im Nachhinein schwer nachzuvollziehen warum sie den für sie nachteiligen Vertrag überhaupt eingegangen sind. Informieren Sie sich unverbindlich bei einem Anwalt für Mietrecht ob es eine Möglichkeit gibt Ihre Situation für Sie zu verbessern. Alle Vertragsbestandteile sind ohne Bedeutung, wenn ein Gericht feststellt, dass es sich im jeweiligen Fall um Mietwucher handelt. So mancher Mangel wird sicher vom Vermieter behoben, wenn Sie sich von einen Anwalt beraten lassen. Nur ein ausgewiesener Kenner der Rechtslage ist in der Lage zu beurteilen ob es sich bei den aufgetretenen Mängel tatsächlich um einen, den Mietzins reduzierenden Sachverhalt handelt. Wann ein nicht unerheblicher Mangel vorliegt und wie die Vorgehensweise im Einzellfall aussieht nennt Ihnen ein Anwalt für Mietrechtsangelegenheiten. Der Vermieter muss innerhalb einer Frist die Gelegenheit bekommen den Mangel zu bekommen.