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Informationen zur Ehescheidung
Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.
Die Ausnahme von dieser Regel:
Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.
Der Normalfall: Scheidung nach einem Jahr der Trennung
Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung.
Nach drei Trennungsjahren
Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Was muss bei einer Scheidung geregelt werden. Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Ein Anwalt für Familienrecht in Kernen im Remstal berät im Falle einer Scheidung
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann.
Familienrecht und Corona
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.
Unterhalt im Familienrecht
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Grundsätzlich steht Unterhalt für das Gebot der Solidarität. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.
Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung
Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Die Höhe des Unterhalts für die Kinder wird in der Regel mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Unterhalt für den Ex-Partner
Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Der Anspruch ist möglichst schnell zu beantragen, da er auch zu spät gestellt werden, und sich dies bis hin zur Rente als Nachteil erweisen kann.
Der Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.
Unterhaltsberechnung
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Lassen Sie sich von einem Anwalt ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.
Einen Vorschuss vom Unterhalt?
Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.
Wer darf wann Unterhaltsvorschuss beantragen?
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.
Sorgerecht: Rechte und Pflichten für Eltern
Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden. Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf? Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.
Das alleinige Sorgerecht
Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Im Sorgerecht liefert ein Anwalt für Familienrecht in Kernen im Remstal zuverlässigen Rechtsrat.
Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung
Für verheiratete Eltern hat die Sorgerechtsverfügung erst einmal keine hohe Relevanz, da das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils auf das noch lebende Elternteil übergeht. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.