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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Wildau

Rechtsanwälte aus Wildau & Umgebung mit Fachgebiet Familienrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

15 Anwälte im 40 km Umkreis von Wildau
Rechtsanwalt Mathias Zab Berlin
Rechtsanwalt Mathias Zab
Schließer Zab & Partner - Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 11, 12555 Berlin
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Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani Berlin
Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Schloßstraße 26, 12163 Berlin
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Rechtsanwältin Stefanie Brielmaier Berlin
Rechtsanwältin Stefanie Brielmaier
Brielmaier & Quilisch
Rechtsanwältin und Notarin · Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Marienfelder Chaussee 133, 12349 Berlin
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Rechtsanwältin Anita Hillesheim Berlin
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Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Helene-Weigel-Platz 1, 12681 Berlin
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Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
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Rechtsanwältin Sonja Schlecht Berlin
Rechtsanwältin Sonja Schlecht
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
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Rechtsanwalt Karsten Mauersberger Teltow
Rechtsanwalt Karsten Mauersberger
Anwaltskanzlei Mauersberger, Brehmel, Traupe
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsanwältin Ines Ränke Berlin
Rechtsanwältin Ines Ränke
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Schönhauser Allee 124, 10437 Berlin
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Rechtsanwältin Urte Brieger Berlin
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Brieger Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
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Rechtsanwalt Gregor Noack Berlin
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Rechtsanwälte Noack-Lubig-Mors Partnerschaft
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsanwalt Marcus Weidner Berlin
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Bergemann & Weidner Rechtsanwälte
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Rechtsanwältin Kerstin Herms Potsdam
Rechtsanwältin Kerstin Herms
Rechtsanwältin · Fachanwalt für Familienrecht
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Anwaltsbüro Sylvette Schäfer
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin
Schweizer Tal 52, 13127 Berlin
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Wildau
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine erneute Annäherung der Eheleute ist nicht mehr zu erwarten, sie leben bereits mindestens ein Jahr räumlich getrennt.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.

Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Am einfachsten ist eine Trennung rechtlich nachzuvollziehen, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Hausstand auflösen und ein Partner aus der Wohnung auszieht. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken. Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Ein Anwalt für Familienrecht in Wildau berät im Falle einer Scheidung

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.

Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Eine Ehescheidungsvoraussetzung ist der Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehegatten. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert.

Familienrecht und Corona

Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Welche Folgen kann eine Impfweigerung für den umgangsberechtigten Partner haben? Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhalt im Ehe- und Familienrecht

Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Als Unterhaltsverpflichteter muss man allerdings auch in der Lage sein diesen Unterhalt bestreiten zu können. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das „unterhaltsrelevante“ Einkommen zu beachten. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.

Unterhalt für den Ehegatten

Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen.

Selbstbehalt in Kürze

Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.

Unterhaltsberechnung

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Lassen Sie sich von einem Anwalt ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Unterhaltsvorschuss

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils. Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter? Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Das alleinige Sorgerecht

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Eine pauschale Aussage, wie „der Vater ist ein schlechter Umgang für das Kind“, reicht für eine Begründung nicht aus. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Ein Amtsvormund übernimmt dann das Sorgerecht. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Wildau der sich im Sorgerecht auskennt.

Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!

Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Wie das Testament, so ist auch die Sorgerechtsverfügung handschriftlich zu erstellen. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.