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Kategorie: Anwalt Mietrecht , 21.08.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 8925 mal gelesen)

Mietnomaden: Was können Vermieter tun?

Frau hält schützend ihre Hände über ein kleines Holzhaus Frau hält schützend ihre Hände über ein kleines Holzhaus © freepik - mko

Mietnomaden: Der Albtraum eines jeden Vermieters! Sie ziehen in eine Mietwohnung ein, zahlen keine Miete und kurz bevor die Wohnung zwangsgeräumt wird, verschwinden sie. Zurückbleiben Mietschulden und oft eine verwahrloste Wohnung. Doch wie können Vermieter sich vor Mietnomaden schützen? Und wie werden Vermieter Mietnomaden schnell wieder los?

Was sind Mietnomaden?


Unter Mietnomaden versteht man Mieter, die schon bei Abschluss des Mietvertrages die Absicht hatten ihrer Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Miete nicht nachzukommen. Sie ziehen in eine Mietwohnung ein, zahlen keine Miete, ignorieren Mahnungen und Kündigung und hinterlassen beim Auszug oft großen Schaden.

Wie können sich Vermieter vor Mietnomaden schützen?


Mieter checken


Damit sich keine Mietnomaden in der Mietwohnung einnisten, sollte der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags eine Mietselbstauskunft vom zukünftigen Mieter einfordern, in der auch eine Bonitätsprüfung durch die Schufa enthalten ist sowie die Vorlage der Einkommensnachweise der letzten drei Monate. Empfehlenswert ist auch die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters.

Kaution oder Bürgschaft verlangen


Um auf Nummer sicher zu gehen, kann der Vermieter eine Bürgschaft eines Dritten oder die Zahlung einer Kaution verlangen. Die Kaution darf der Mieter in drei Raten zahlen.

Erste Mietzahlung vor Wohnungsübergabe


Der Vermieter kann mit dem Mieter vereinbaren, dass die erste Mietzahlung vor der Wohnungsübergabe erfolgen muss. Zahlt der Mieter nicht, muss der Vermieter die Wohnung erst gar nicht übergeben.

Miete vom Sozialleistungsträger direkt an Vermieter


Bei Sozialleistungsempfänger gibt es die Möglichkeit mit dem Mieter zu vereinbaren, dass die staatlichen Sozialleistungen für Miete und Heizung direkt an den Vermieter gezahlt werden.

Wie werden Vermieter Mietnomaden wieder los?


Trotz aller Vorsicht können Vermieter einem Mietnomaden auf dem Leim gehen. Sobald die erste Mietzahlung ausbleibt, gilt es für den Vermieter schnell zu handeln.

Schnelle Abmahnung


Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Zahlung der monatlichen Miete bis zum dritten Werktag nicht nach, befindet er sich im Zahlungsverzug und kann abgemahnt werden. Eine Abmahnung ist eine notwendige Voraussetzung für eine spätere Kündigung des Mietverhältnisses und sollte zeitnah zum Zahlungsverzug erfolgen.

In der schriftlichen Abmahnung müssen alle Mieter des Mietvertrags angeschrieben werden und alle Vermieter des Mietvertrags müssen das Abmahnschreiben unterzeichnen. Der Abmahnungsgrund muss verständlich dargelegt und die fehlende Mietzahlung sollte mit Nachweisen belegt werden. Zudem sollte dem Mieter eine Frist zur Zahlung der Miete gesetzt und im Falle des erfolglosen Fristverstreichens die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht werden.

Eine Abmahnung ist allerdings entbehrlich, wenn der Mieter zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt hat oder insgesamt eine Mietschuld in Höhe von zwei Monatsmieten entstanden ist.

Nächster Schritt: Kündigung


Der Vermieter hat bei Mietschulden die Möglichkeit das Mietverhältnis fristlos oder ordentlich zu kündigen.
Mit einer fristlosen Kündigung kann der Vermieter den säumigen Mieter schnell loswerden. Eine fristlose Kündigung ist eine Option, wenn der Mieter zwei oder mehr Mieten nicht gezahlt hat. Der Vermieter kann den Mietnomaden aber auch fristlos kündigen, wenn seine Mietwohnung in ihrer Substanz durch eine Verwahrlosung gefährdet oder durch unerlaubte Baumaßnahmen beschädigt wird. Nach einer wirksamen fristlosen Kündigung muss der Mieter innerhalb von 14 Tagen aus der Mietwohnung ausziehen.

Ist der Mieter mit einer Monatsmiete im Verzug und reagiert auf eine Abmahnung nicht, kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Der Mieter muss dann nach Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung räumen.
Alle Informationen zur Kündigung eines Mietverhältnisses lesen Sie in unserem Rechtstipp – „Was müssen Vermieter bei der Kündigung des Mietvertrags beachten?“.

Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage


Lässt den Mieter auch die Kündigung des Mietvertrages unbeeindruckt und er zieht einfach nicht aus, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Dies muss er innerhalb von drei Jahren ab fällig werden der geschuldeten Miete tun, ansonsten tritt eine Verjährung ein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Räumungsklage ist eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses. Räumt der Mieter auch nach einer Räumungsklage die Mietwohnung nicht, kann der Vermieter eine Zwangsräumung veranlassen.

Übrigens die Gewährung einer Räumungsfrist ist für den Vermieter nicht zumutbar, wenn es nicht gewährleistet ist, dass während der Räumungsfrist Miete gezahlt wird, so das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az. 13 U 89/06).

Nächster Schritt: Zwangsräumung


Mit einer erfolgreichen Räumungsklage erhält der Vermieter die Möglichkeit eine Zwangsräumung mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zu betreiben. Der Gerichtsvollzieher wird dem Mieter eine letzte Frist von drei Wochen zum Auszug aus der Wohnung setzen, verstreicht diese Frist erfolglos, verschafft sich der Gerichtsvollzieher Zutritt zur Mietwohnung und nimmt alle pfändbaren Gegenstände zur Begleichung der offenen Miete an sich. Er beauftragt so dann ein Umzugsunternehmen mit der Räumung und Einlagerung der Möbel und pfändbaren Gegenstände.

Anzeige wegen Einmietbetrug erstatten


Drängt sich dem Vermieter der Verdacht auf, dass der Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags seine Miete nicht zahlen wollte oder konnte, kann er ihn wegen Einmietbetrug anzeigen. Dafür hat er drei Monate nach Kenntnisnahme des Einmietbetrugs Zeit. Ein Einmietbetrug wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren strafrechtlich verfolgt.

Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung ist, dass der Einmietbetrug nicht bereits vor einem anderen Gericht strafrechtlich verfolgt wurde. Der Vermieter darf den Mieter also nicht vorher schon mal deswegen angezeigt haben. Zudem darf der Einmietbetrug nicht verjährt sein, die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
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Darf der Vermieter bei säumigen Mietern Strom und Wasser abstellen?


Um dem Mietnomaden seine Wohnsituation so ungemütlich wie möglich zu machen, kommt mancher Vermieter auf die Idee Strom und Wasser abzustellen. Im laufenden Mietverhältnis hat der Vermieter aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand genutzt werden kann. Aus diesem Grund darf er weder Strom noch Wasser abstellen.

Anders kann das aussehen, wenn das Mietverhältnis beendet wurde und der Mieter zieht einfach nicht aus. In diesem Fall fällt die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung und auch zur Versorgung. Im Fall eine Gewerbemietverhältnisses hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. XII ZR 137/07) entschieden, dass der Vermieter Wasser und Strom abstellen darf, wenn dem Vermieter durch die weitere Belieferung ein Schaden entsteht, was der Fall ist, wenn der Mieter seine Mietzahlungen eingestellt hat.


erstmals veröffentlicht am 26.08.2010, letzte Aktualisierung am 21.08.2023

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