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Fachanwalt Mietrecht Das Mietrecht ist, salopp gesprochen, ein Verhaltenskodex für zwei Vertragspartner: den Vermieter und den Mieter. Es legt die Rechte und Pflichten beider fest und sorgt damit für Rechtsklarheit. Für Frieden sorgt es auch: Mehr als 35 Mio Deutsche wohnen zur Miete. Kein anderes Rechtsgebiet besitzt damit eine derart hohe Relevanz für den (sozialen) Frieden wie das Mietrecht.

Mietrecht - Dreh- und Angelpunkt ist der Mietvertrag

Eine Traumwohnung ist keine Traumwohnung mehr, wenn der Mietvertrag nicht dazu passt. Wenn er zum Beispiel unsinnige oder einschränkende Klauseln beinhaltet (keine Tierhaltung, kein Klavierspiel, etc.) wird man trotz der tollen Aussicht schwer glücklich. Der Mietvertrag muss für beide stimmen, für den Mieter und den Vermieter. Und er muss dem aktuellen Stand des Mietrechts entsprechen. Vorsicht also mit Musterverträgen aus dem Internet. Sie können uralt sein. Tipp, wenn Sie mieten wollen: Genau überprüfen, was der Vertrag an Klauseln enthält. Noch besserer Tipp: Einen Spezialisten für Mietrecht konsultieren, wenn es Fragen gibt. Steht die Unterschrift erst drunter, ist es für Fragen zu spät.

Vertragsklarheit ist auch für Vermieter wichtig. Wer Wohnraum vermietet und sich besondere Gestaltungselemente im Vertrag wünscht, sollte die Finger von eigenen Formulierungen lassen. Die mögen vielleicht kreativ sein. Aber sie sind häufig nicht rechtskonform.

Mietrecht - wo hakt es häufig zwischen Vermieter und Mieter?

Trotzdem kann man sich trefflich über Dinge streiten, die eigentlich im Mietvertrag festgeschrieben sind. Stehen sie dort nicht, regelt sie meist das Gesetz: Schneeräumpflicht, Schönheitsreparaturen, Treppenhausreinigung, Mängelbeseitigung - alles beliebte Brennpunkte zwischen Vermieter und Mieter. Manchmal genügt ein klarer Blick in den Mietvertrag - aber manchmal hilft nur dessen Interpretation durch einen rechtskundigen Fachmann.

Mietminderung, Eigenbedarfskündigung, Mietrückstand - besser einen Anwalt konsultieren

Bei ernsteren Verfehlungen gegen die Buchstaben des Mietvertrages wird sich eine der beiden Parteien zwangsläufig an einen Anwalt wenden, der fachlich sichere Auskunft geben kann. Zum Beispiel dann, wenn es darum geht, die Miete zu mindern (das kann man nur, wenn ein Mangel vorliegt, der zu einer Minderung berechtigt), wenn eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs vorliegt, die nicht akzeptabel erscheint, wenn hohe Mietrückstände bestehen und keine Aussicht auf Begleichung in Sicht ist. In solchen Fällen sind die Vertragspflichten oft eindeutig verletzt. Dann geht es darum, andauernde Nachteile oder gar schlimmere Schäden abzuwenden - und das möglichst ohne Zeitverzögerung.

Bei Gewerbemietverträgen ist vieles anders

Ebenfalls im Mietrecht geregelt sind Mietverträge im gewerblichen Bereich. Für sie gelten jedoch völlig andere Bedingungen. Das Gewerbemietrecht schreibt den Mieterschutz nicht so groß wie das Wohnraummietrecht. Mietverträge werden in der Regel mit langen Laufzeiten abgeschlossen - eine Kündigung ist daher unter Umständen schwierig. Bei Gewerbemietverträgen können mehr Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden usw. Die Unterschrift unter einen Gewerbemietvertrag mag daher wohl erwogen sein; den Inhalt des Vertrages sollte man gut verstanden haben.

Warum Sie besser einem Fachanwalt für Mietrecht vertrauen

Vertrauen Sie auf eine fundierte rechtliche Beratung; wenden Sie sich in Mitrechtsangelegenheiten an einen Fachanwalt für Mietrecht. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe!


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