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Fachanwälte für Verwaltungsrecht | zuverlässige Anwälte und Kanzleien

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss sich in zahlreichen Rechtsbereichen auskennen, die zum Verwaltungsrecht zählen oder es berühren. Um nur einige zu nennen: im Schulrecht und Hochschulrecht, im Beamtenrecht, im Baurecht, im Energierecht und beim Immissionsschutz, im Umweltrecht, im Gewerberecht usw. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht darf seinen Fachanwaltstitel dann führen, wenn er in diesem Spezialgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen und entsprechende Prüfungen abgelegt hat.

Verwaltungsrecht - Rechte und Grenzen des Staates

Verwaltung wird in Deutschland groß geschrieben; nicht umsonst gelten wir als Verwaltungs-Weltmeister. In allen Bereichen des Lebens begegnet man verwaltungsrechtlichen Vorschriften; alles scheint reguliert und durchorganisiert. Zum Wohle des Bürgers? Meist schon, aber nicht immer. Natürlich werden in einer derartigen Fülle von Vorschriften und Gesetzen Fehler gemacht. Und natürlich kann der verwaltete und regulierte Bürger sich wehren, wenn es begründet erscheint.

Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht

Leitlinie behördlichen Handelns ist dabei das "allgemeine Verwaltungsrecht". Es schreibt vor, wie die staatliche Verwaltung mit dem Bürger zu verfahren hat und regelt behördliche Vorgehensweisen (Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, etc.). Das "besondere Verwaltungsrecht" regelt Sondergebiete, z.B. die kommunalen Verwaltungen, das Baurecht, das Polizei- und Ordnungsrecht. Wichtig: Für beide Zweige des Verwaltungsrechts gilt gleichermaßen, dass staatliches Handeln nicht fehlerhaft und nicht willkürlich sein darf: Die im Grundgesetz festgelegten Rechte des Bürgers sind zu wahren. Außerdem haftet der Staat für fehlerhaftes oder gesetzwidriges Handeln seiner Angestellten und Beamten. Damit steht geschädigten Bürger Schadenersatz zu - zu erlangen durch den Einsatz entsprechender Rechtsmittel.

Das sind Ihre Schnittstellen zum Verwaltungsrecht

Wann immer Sie auf einer Behörde vorstellig werden, und eine Erlaubnis oder eine Genehmigung beantragen (z.B. einen Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt), mündet Ihr Antrag in behördliches Handeln, das auf bestehende Vorschriften und Gesetze gründen muss. In Ihrem Fall kann das so aussehen: Sie bekommen Ihren Stand auf dem Weihnachtsmarkt (dann ist ja alles in Ordnung), oder Sie bekommen ihn nicht, weil Sie evtl. die Anmeldefrist überschritten haben, die Gebühr nicht rechtzeitig überwiesen haben etc. Das ganze geschieht in der Regel schriftlich, und schriftlichen Bescheiden kann man normalerweise widersprechen. In diesem Fall lohnt ein Widerspruch aber kaum.

Wenn Behörden Fehler machen sind Sie nicht machtlos

In anderen Fällen lohnt ein schriftlicher (!) Widerspruch schon eher. Beispiel: Die zuständige Behörde verweigert Ihnen eine Baugenehmigung, mit der Sie fest gerechnet hatten, aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Seltsam aber, dass Ihr Grundstücksnachbar bauen darf, und ebenso seltsam, dass er einen guten Freund im Bauamt sitzen hat. Bei einer Häufung solcher Seltsamkeiten würde es sich sicherlich lohnen, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen. Er kann zunächst überprüfen, ob das behördliche Vorgehen seine Richtigkeit hat, ob der ablehnende Bescheid begründet ist usw. Gegen den Behördenbescheid dürfen Sie Widerspruch einlegen, dabei kann er Sie unterstützen. Fruchtet das nicht, kann er eine Baugenehmigung auf dem Klageweg erstreiten. Ähnliches gilt, wenn Nachbarn Widerspruch gegen Ihr Bauvorhaben einlegen. Auch hier hat Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht guten Rat für Sie.

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht unterstützt Sie in vielen Lebensbereichen

Die Grenzen nachbarlichen Handelns, staatlich kontrollierte Prüfungen (Abitur, Führerschein, Handwerksprüfungen etc.), die Aufenthaltserlaubnis, der Anspruch auf den Kita-Platz, das Studenten-BaföG, die Regularien von Bestattungen, die Studienplatzklage - alle diese Rechtsthemen sind dem Verwaltungsrecht zuzuordnen und damit Sache und Spezialgebiet Ihres Fachanwaltes für Verwaltungsrecht.

Doch lieber zum Anwalt

In einem eventuellen Verfahren vor einem Verwaltungsgericht können Sie sich selbst vertreten und damit schlankere Prozesskosten erreichen. Allerdings hat das auch ein paar gravierende Nachteile. Zum einen kennen Ihre Gegner (aus den Behörden) das Gesetz - sie gehen schließlich jeden Tag damit um. Als Laie können Sie zwar nachlesen, was dort steht, aber gerade das Verwaltungsrecht mit seinen vielen Facetten ist hoch kompliziert. Auch die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist wahrscheinlich nicht Ihre Sache. Wenn es also um (viel) Geld geht (und das geht es oft), raten wir zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Gleich hier finden Sie einen in Ihrer Nähe.


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