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Die Scheidung, das Ende einer Ehe
Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr
Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Geht ein Partner wiederholt fremd, kann dies als Missachtung gesehen werden und ist ein ausreichender Trennungsgrund. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.
Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich
Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Hier finden Sie einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
An was muss man bei einer Scheidung denken?
Welches Modell wird bei der Betreuung der Kinder gewählt und wer zahlt insbesondere beim Wechselmodell. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Breckerfeld berät im Falle einer Scheidung
Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.
Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Kinderlose Ehepartner lassen sich in aller Regel vor dem Gericht des Antraggegners scheiden es sei denn, einer der beiden Ehepartner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dies ist dann entscheidend für den Gerichtsstand. Eine Ehescheidungsvoraussetzung ist der Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehegatten. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird. Ein Ehevertrag ermöglicht meist eine deutlich schnellere Scheidung.
Covid-19 und Familienrecht
Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Am sichersten holt man sich bei familienrechtlichen Fragen den Rat eines Anwalts für Familienrecht ein.
Unterhalt im Ehe- und Familienrecht
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.
Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.
Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).
Die Berechnung des Kindesunterhalts
Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Auch kann sich noch während der Trennungsphase die Höhe des Lebensunterhaltes ändern, da die Unterhaltshöhe abhängig vom aktuellen Verdienst ist. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Unkomplizierter und schneller kann eine Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden. Um solche eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, sollten Sie unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.
Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.
Das Berechnen des Unterhalts
Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Beauftragen Sie einen Anwalt oder Fachanwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht um sicher und gut beraten zu sein.
Der Unterhaltsvorschuss
Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle
Elternschaft, und das damit einhergehende Sorgerecht, bedeutet die Übernahme von Rechten und Pflichten. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes
Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.
Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.
Ledige, oder verwitwete Mütter erhalten das alleinige Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Eine pauschale Aussage, wie der Vater ist ein schlechter Umgang für das Kind, reicht für eine Begründung nicht aus. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in Breckerfeld.
Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.
Eine abgeschlossene Sorgerechtsverfügung regelt im Todesfalle der Eltern oder auch nach einem schweren Unfall wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind ihren Willen zu äußern, bei wem das Kind aufwachsen soll. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Auch wenn nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung ausstellen möchte ist dies möglich. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.
Wem hilft der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht ?
Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

